Grundsteuerreform
Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Hintergrund sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Ziel, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Das umfangreiche Reformvorhaben ist für das Land, die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Deshalb informieren die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände knapp ein Jahr vor dem Inkrafttreten gemeinsam, um wesentliche Fragen kompakt und verständlich für die Menschen zu beantworten. Das Informationsschreiben für Steuerpflichtige finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen zu der Bewertung Ihrer Immobilie nach der Grundsteuerreform haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt Wilhelmshaven, Einheitliche Grundbesitzstelle, Rathausplatz 3, 26382 Wilhelmshaven, Telefon 183 – 0.
Wie hoch Ihre individuelle Grundsteuerbelastung nach der Grundsteuerreform ab dem 1. Januar 2025 sein wird, kann erst Anfang 2025 festgestellt werden.
Alle zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Steuern arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der Grundsteuerreform, damit die Jahresveranlagungsbescheide 2025 mit den neuen Grundsteuermessbeträgen planmäßig erstellt werden können.