Pflichtumtausch Führerscheine in neue EU-Kartenführerscheine
Seit dem 01. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht und unter anderem ist hier die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt.
Seit dem 19.01.2013 müssen zusätzlich alle Kartenführerscheine ein Gültigkeitsdatum haben, das in Deutschland derzeit 15 Jahre beträgt.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, werden somit in den nächsten Jahren ungültig und müssen erneuert werden. Zunächst gilt dies für alle grauen und rosafarbenen Führerscheine, ab 2016 dann auch für die bisher unbefristeten Kartenführerscheine.
Übersicht zu den Umtauschfristen:
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.01.2022 |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine)
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 |
19.01.2027 |
2005-2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Was wird für den Umtausch benötigt?
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis, bisheriger Führerschein und ein biometrisches Lichtbild. Es wird zusätzlich bei der Antragstellung eine Karteikartenabschrift benötigt, wenn die ausstellende Behörde nicht die Stadt Wilhelmshaven ist. Diese kann durch den Kunden bei der zuletzt ausstellenden Behörde angefordert werden.
Welche Kosten entstehen für den Umtausch?
Umtauschanträge sind bundeseinheitlich mit 25,30 Euro gebührenpflichtig, zzgl. 5,10 Euro bei Direktzusendung durch die Bundesdruckerei. Im Einzelfall kann die Gebühr abweichen.
Was passiert, wenn die Frist überschritten wird?
Wird die gesetzliche Frist überschritten, erlischt zwar nicht das Recht zu fahren, aber aufgrund des ungültigen Nachweises (abgelaufener Führerschein) ist ein Verwarn- bzw. Bußgeldverfahren möglich.
Wie kann ich die Führerscheinstelle für den Umtausch erreichen?
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für die Antragstellung unter 04421/16-0.
Die Führerscheinstelle der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Führerscheinstelle
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 85
RATRiUM (ehemals City-Haus)3. Etage
Sprechzeiten:
Die Führerscheinstelle der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)