Stadt Wilhelmshaven

Pflichtumtausch Führerscheine in neue EU-Kartenführerscheine

Seit dem 01. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht und unter anderem ist hier die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt.

Seit dem 19.01.2013 müssen zusätzlich alle Kartenführerscheine ein Gültigkeitsdatum haben, das in Deutschland derzeit 15 Jahre beträgt.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, werden somit in den nächsten Jahren ungültig und müssen erneuert werden. Zunächst gilt dies für alle grauen und rosafarbenen Führerscheine, ab 2016 dann auch für die bisher unbefristeten Kartenführerscheine.

Übersicht zu den Umtauschfristen:

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033
1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine)

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

 

Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Was wird für den Umtausch benötigt?

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis, bisheriger Führerschein und ein biometrisches Lichtbild. Es wird zusätzlich bei der Antragstellung eine Karteikartenabschrift benötigt, wenn die ausstellende Behörde nicht die Stadt Wilhelmshaven ist. Diese kann durch den Kunden bei der zuletzt ausstellenden Behörde angefordert werden.

Welche Kosten entstehen für den Umtausch?

Umtauschanträge sind bundeseinheitlich mit 25,30 Euro gebührenpflichtig, zzgl. 5,10 Euro bei Direktzusendung durch die Bundesdruckerei. Im Einzelfall kann die Gebühr abweichen.

Was passiert, wenn die Frist überschritten wird?

Wird die gesetzliche Frist überschritten, erlischt zwar nicht das Recht zu fahren, aber aufgrund des ungültigen Nachweises (abgelaufener Führerschein) ist ein Verwarn- bzw. Bußgeldverfahren möglich.

Wie kann ich die Führerscheinstelle für den Umtausch erreichen?

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für die Antragstellung unter 04421/16-0.

Die Führerscheinstelle der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Führerscheinstelle

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 85

RATRiUM (ehemals City-Haus)
3. Etage

Sprechzeiten:
Die Führerscheinstelle der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an
. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

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