Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren den Fahrzeugbrief
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / Fahrzeughalters
- Verlusterklärung der eingetragenen Fahrzeughalterin / des eingetragenen Fahrzeughalters
- Ausnahme: Es liegt ein schriftlicher und unterschriebener Kaufvertrag vor, aus dem hervorgeht, dass dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die
Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) beim Kauf des Fahrzeugs übergeben
wurden. In diesem Fall kann die Verlusterklärung auch vom Käufer des Fahrzeugs
abgegeben werden
- Ausnahme: Es liegt ein schriftlicher und unterschriebener Kaufvertrag vor, aus dem hervorgeht, dass dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die
- bei Erledigung durch Dritte zusätzlich eine formlose Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- gültigen Hauptuntersuchungsbericht im Original
- Bei Diebstahl: Nachweis über Anzeige bei der Polizei
Die Ausstellung der ZB I kostet 11,40 €.
Bei Verlust eines alten Fahrzeugscheines muss auch der Fahrzeugbrief neu, als Zulassungsbescheinigung Teil II, ausgestellt werden. Betroffen hiervon sind Fahrzeugbriefe, die in der Zeit bis zum 30.09.2005 ausgefertigt worden sind.
Die Gesetzesgrundlage hierfür ist § 79 Absatz 5 Nr. 2 FZV.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
- Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
- Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
- Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.