Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Um eine Ersatzausfertigung einer abhandengekommenen Zulassungsbescheinigung Teil II zu bekommen, muss der eingetragene Halter des Fahrzeugs persönlich in der Zulassungsstelle erscheinen und zunächst eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich! Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung auch bei einem Notar abgegeben werden.
Ausnahme:
Es liegt ein schriftlicher und unterschriebener Kaufvertrag vor, aus dem hervorgeht, dass dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) beim Kauf des Fahrzeugs übergeben wurden. In diesem Fall kann die eidesstattliche Versicherung auch vom Käufer des Fahrzeugs abgegeben werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren den Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl: Nachweis über Anzeige bei der Polizei
Nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird dann von der Zulassungsstelle das sogenannte Aufbietungsverfahren in die Wege geleitet, d. h. die abhandengekommene Zulassungsbescheinigung wird über das Kraftfahrtbundesamt im elektronischen Verkehrsblatt veröffentlicht.
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf frühestens nach Ablauf der zweiwöchigen Aufbietungsfrist ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durch die Zulassungsbehörde kostet 31,30 €. Die Aufbietung der verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beim Kraftfahrtbundesamt und Ausstellung der Ersatzausfertigung kostet 29,10 €.
Hinweis:
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung telefonisch oder per E-Mail.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
- Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
- Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
- Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.