Stadt Wilhelmshaven

Verkehrsordnungswidrigkeit - Bereich Verwarngeld

Sie haben eine Verwarnung bekommen?

Mit einer Verwarnung werden geringfügige Ordnungswidrigkeiten (5 bis 55€ Geldbuße) geahndet. Dazu zählen  unter anderem Parkverstöße, geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Auffahrunfälle.

Eine Verwarnung ergeht mündlich (vor Ort) oder schriftlich (Verwarngeldangebot).

Ziel ist es, geringfügige Verstöße schnell und ohne großen Verwaltungsaufwand zu ahnden. Mit der Zahlung des vollständigen Verwarnungsgeldes innerhalb einer Woche  ist das Verfahren abgeschlossen. Eine Rücküberweisung ist ausgeschlossen.

Auf das Verwarngeldangebot besteht kein Anspruch. Es ist ein freiwilliges Angebot im Ermessen der Behörde.

Reagieren Sie nicht auf das Verwarngeldangebot, wird nach Ablauf der Zahlfrist automatisch (ohne weitere Erinnerung) ein Bußgeldbescheid, welcher mit Gebühren und Auslagen verbunden ist zugesandt. Sollte die fahrzeugführende Person nicht ermittelt werden können, können (bei Halt- und Parkverstößen) dem/der Fahrzeughalter/halterin die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

Wenn Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind, und sich dazu äußern entscheidet die Bußgeldstelle ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht. Erfolgt keine Verfahrenseinstellung wird gegen Sie ein Bußgeldbescheid ohne weitere Ankündigung erlassen. Durch den Erlass des Bußgeldbescheides ist das Verwarngeldverfahren unwiderruflich abgeschlossen. Das Verfahren geht somit automatisch vom Verwarngeldverfahren in ein förmliches Bußgeldverfahren über.

Sollten Sie das Fahrzeug nicht selber gefahren haben, können Sie uns die Personalien der Fahrerin oder des Fahrers schriftlich (telefonisch können diese Angaben nicht angenommen werden) mitteilen. Diese Person erhält dann eine neue Verwarnung.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

Wenn Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind können Sie innerhalb von 14 Tagen (maßgebend ist das Zustelldatum auf dem Umschlag) schriftlich oder zur  Niederschrift (nicht per Email) Einspruch dagegen einlegen.  Es wird dann erneut geprüft, ob eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Vorgang zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weitergeleitet.

Wenn Sie mit dem Bußgeldbescheid einverstanden sind, wird dieser 14 Tage nach Erhalt des Bescheides rechtskräftig. Nach weiteren 14 Tagen ist der Betrag fällig.

Wegen einer möglichen Ratenzahlung oder Stundung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Sie haben einen Kostenbescheid erhalten?

Wenn Sie mit dem Kostenbescheid nicht einverstanden sind können Sie innerhalb von 14 Tagen (maßgebend ist das Zustelldatum auf dem Umschlag) schriftlich oder zur Niederschrift (nicht per Email) Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Es wird dann erneut geprüft ob eine Aufhebung des Bescheides in Betracht kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Vorgang zuständigkeitshalber an das Amtsgericht Wilhelmshaven weitergeleitet.

Wenn Sie mit dem Kostenbescheid einverstanden sind, wird dieser 14 Tage nach Erhalt des Bescheides rechtskräftig. Nach weiteren 14 Tagen ist der Betrag fällig.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bußgeldstelle

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

RATRiUM (ehemals Cityhaus)
3. Etage

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr und nach Vereinbarung

Frau Klümper

Tel. 04421 16-3294
Fax 04421 16-41-3294

Frau Fokken

Tel. 04421 16-3295
Fax 04421 16-41-3295

Bankverbindungen:

Sparkasse Wilhelmshaven
(BLZ 282 501 10)
Kto. 2 111 110 
IBAN: DE46282501100002111110
BIC: BRLADE21WHV

Postbank Hannover
(BLZ 250 100 30)
Kto. 5 546 309
IBAN: DE03250100300005546309
BIC: PBNKDEFF

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