Landschaftsrahmenplan / Landschaftsplan
Landschaftsplanung ist die unabgestimmte Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die entsprechenden Planungsinstrumente sind das Landschaftsprogramm (des Landes Niedersachsen), der Landschaftsrahmenplan (der Landkreise und kreisfreien Städte, Pflichtaufgabe), der Landschaftsplan (der Gemeinden für ihr Gesamtgebiet) und der Grünordnungsplan (der Gemeinden für Teilgebiete).
In der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven ist der Landschaftsrahmenplan mit der Tiefenschärfe des Landschaftsplanes verfasst worden.
Der Landschaftsrahmenplan / Landschaftsplan (LRP/LP) mit Stand von 1999 wird derzeit neu erarbeitet.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Erarbeitung des Landschaftsrahmenplans / Landschaftsplans?
Die rechtliche Grundlage findet sich in § 10 (Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne) sowie in § 11 (Landschaftspläne und Grünordnungspläne) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).Wozu dient der Landschaftsrahmenplan / Landschaftsplan?
Er ist eine wesentliche
- Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) sowie andere Fachplanungen und Vorhaben,
- Entscheidungsgrundlage und Handlungsrichtlinie für alle weiteren Naturschutzplanungen und –aktivitäten, z. B. die Unterschutzstellung von Gebieten und Objekten im Sinne des Naturschutzrechts (z. B. Natur- und Landschaftsschutzgebiete) und
- Planungsgrundlage für Grünordnungsplanung, Freiraum- und Grünflächenentwicklung.
Das Planwerk ist allerdings nicht rechtsverbindlich, wie beispielsweise ein Bebauungsplan; Rechtskraft von Inhalten kann nur durch Übernahme in rechtsverbindliche Planungen erreicht werden
Was beinhaltet der Landschaftsrahmenplan / Landschaftsplan?
Die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege werden in Wort und Bild vermittelt (Text- und Kartenteil). Der LRP/LP weist folgende wesentliche Inhalte auf:
- Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft (Pflanzen- und Tierwelt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild und –erleben) Grundlagen sind Literaturrecherchen und Erhebungen vor Ort (z. B. floristische und faunistische Kartierungen),
- Naturschutzfachliches Zielkonzept,
- Vorschläge zur Umsetzung des Zielkonzepts (z. B. Benennung schutzwürdiger Bereiche, Hinweise zur Umsetzung der Eingriffsregelung, Hinweise zu besonderen Artenschutzmaßnahmen, Hinweise für die Umsetzung durch andere Landschaftsnutzer).
Der LRP/LP liegt bei der unteren Naturschutzbehörde vor und kann dort eingesehen werden.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Naturschutz, Wald und Umweltverträglichkeit
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Abteilungsleitung
Tel. 04421 16-2551
Fax 04421 1614-2551