Kommunale Wärmeplanung
Was ist eine kommunale Wärmeplanung eigentlich?
Unter dem Begriff „kommunale Wärmeplanung" versteckt sich das Gesamtkonzept, mit dem die Wärmeversorgung in Wilhelmshaven klimaneutral aufgestellt werden kann. Der Gesetzgeber fordert die Kommunen in Niedersachsen auf, kommunale Wärmeplanungen bis Ende 2026 zu erstellen. Dies erfolgt unter Beteiligung der örtlichen Energieversorger und -erzeuger, der Wohnungsbauunternehmen und der Wirtschaft.
Die kommunale Wärmeplanung ist also die Grundlage dafür, dass in den kommenden Jahren Maßnahmen zum klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung erfolgen können.
Wozu brauchen wir die kommunale Wärmeplanung?
Mit rund 60 Prozent des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung einen Großteil des Treibhausgasausstoßes in Wilhelmshaven (Quelle: Treibhausgasbilanz 2019 von Wilhelmshaven). Das ist für das Klima alles andere als gut. Deswegen brauchen wir Lösungen für die Frage, wie Wärmeenergie für das Heizen in Wilhelmshaven klimaneutral bereitgestellt werden kann. Da das Thema Heizen z.B. jeden einzelnen Haushalt und damit alle Menschen, aber auch die Industrie, den Einzelhandel, die Gastronomie, das Gewerbe und öffentliche Einrichtungen betrifft, braucht es einen Plan, der alle Beteiligten miteinbezieht.
Für diesen Plan wird analysiert, wie Verbrauch und klimaneutrale Wärmequellen örtlich zueinander liegen. Die Ergebnisse werden auf einer digitalen Karte dargestellt, um daraus realistische Ziele entwickeln zu können. Daraus werden schlussendlich Maßnahmen abgeleitet, um diese Ziele zu erreichen. Das können beispielsweise Nahwärmenetze oder Beratungsangebote zu regenerativen Heizsystemen wie Wärmepumpen sein.
Steht dann der Plan, kann die Umsetzung in die nächste Phase gehen.
Gibt es die kommunale Wärmeplanung für Wilhelmshaven schon?
Nein, die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Wilhelmshaven wird noch etwas Zeit benötigen.
Kann ich bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung mitwirken?
Ja, sehr gerne! Es braucht sozialgerechte Lösungen. Um diese zu finden, sind wir alle gefragt. Nur durch Beteiligungsformate und Zusammenarbeit können wir sinnvolle Lösungen für Wilhelmshaven erarbeiten. Daher sind wir über jede Unterstützung dankbar. Unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen sind schließlich sehr wertvoll, um soziale Lösungen zu finden. Damit der Prozess transparent für alle ist, machen wir gezielte Veranstaltungen für Bürger*innen. In ihnen sollen Fragen und Wünsche aufgenommen, geklärt und in die kommunale Wärmeplanung eingearbeitet werden.
Werden mir am Ende etwa konkrete Vorschriften gemacht, welche Heizung ich mir einbauen muss?
Nein. Durch die Wärmeplanung wird nicht vorgegeben, wer welche Heizung einbauen muss. Bei der kommunalen Wärmeplanung werden aber sinnvolle Vorschläge zum Heizen erarbeitet. Diese basieren auf den Verbräuchen, Wärmequellen und den unterschiedlichen Grundvoraussetzungen von jedem Objekt. Welche der Möglichkeiten dann gewählt wird, kann frei entschieden werden. Die Antwort auf die Heizungsfrage ist sehr individuell. Eine frühzeitige Energieberatung ist daher als Entscheidungshilfe sehr sinnvoll – diese kann auch bereits vor Veröffentlichung der Wärmeplanung erfolgen.
Wird es ein Fernwärmenetz geben, an das ich mich anschließen kann?
Aktuell existiert in Wilhelmshaven noch kein Fernwärmenetz. Der Aufbau eines solchen Netzes ist mit hohen Kosten verbunden, die am Ende auf alle Nutzer*innen umgelegt werden müssen. Daher ist ein flächendeckendes Wärmenetz unwahrscheinlich und nicht unbedingt die beste Lösung. Kleinere Wärmenetze sind da eher denkbar und realistisch. Welche Wärmenetze sinnvoll für Wilhelmshaven sind, wird sich bei der Erstellung der Wärmeplanung ergeben. Auch für den Fall, dass es ein Fernwärmenetz geben sollte, kann eine bereits installierte klimafreundliche Lösung wie eine Wärmepumpe weiterbetrieben werden
Was wird denn generell auf mich zukommen?
Bislang heizen viele Menschen in Wilhelmshaven mit einer klassischen Erdgasheizung. Um in Zukunft unsere Wohnungen und Häuser wohlig warm zu kriegen und dafür deutlich weniger klimaschädliches CO2 auszustoßen, sind viele Möglichkeiten denkbar. Vom Austausch der Heizung gegen eine Wärmepumpe bis zu Quartierslösungen wird es am Ende auf ein Zusammenspiel von kleinen und großen Maßnahmen ankommen, um das Gesamtziel zu erreichen. Dabei muss selbstverständlich immer die Wirtschaftlichkeit betrachtet werden. Die Kohlenstoffdioxid-Bepreisung wird steigen. Daher wird Gas immer teurer werden, weswegen wir einen Plan brauchen, um langfristig unsere Wärmeenergie bezahlen zu können. Wer perspektivisch unabhängig vom Gas sein möchte, wird beim Austausch seiner alten Gasheizung derzeit vom Bund mit einer Finanzspritze unterstützt. Bestandsheizungen, die vor dem 01.01.2024 eingebaut wurden, müssen nicht ausgetauscht werden. Wer sich nach dem 01.01.2024 für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, ist nach dem GEG verpflichtet sich zu informieren und beraten zu lassen. Aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung kann so eine Heizung nämlich unwirtschaftlich sein. Nach §71 Abs. 9 GEG braucht diese Heizung dann zudem einen „Biopflichtanteil".
Was wird mich die klimaneutrale Wärmeversorgung kosten?
Das kann Stand heute noch nicht beantwortet werden. Durch die kommunale Wärmeplanung soll aber auch diese wichtige Frage beleuchtet werden.
Hängen die kommunale Wärmeplanung und das Gebäudeenergiegesetz zusammen? Was gilt nun laut dem Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz ist am 01.01.2024 in Kraft getreten und hat zunächst nur direkte Auswirkungen auf Neubaugebiete. Das heißt, seit dem 01.01.2024 muss jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen.
Für Heizungen in Bestandsgebäuden gelten andere Fristen. Solang noch keine kommunale Wärmeplanung in Wilhelmshaven beschlossen wurde, kann eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden. Gas- oder Ölheizungen, die nach dem 01.01.2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 folgenden wachsenden Anteil Biomasse (z.B. Bioheizöl, Biogas), grünen oder blauen Wasserstoff nutzen:
- ab 2029: mind. 15 %
- ab 2035: mind. 30 %
- ab 2040: mind. 60 %
- ab 2045: 100 %
Aktuelle Entwicklungen und Informationen zu kommenden Förderungen können finden Sie auf der Internetseite www.energiewechsel.de einsehen.
Welche Möglichkeiten gibt es, die 65-Prozent-Regelung des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten?
Um die 65-Prozent-Regelung bei neu installierten Heizungen zu erfüllen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
- Stromdirektheizung (insbesondere für sehr gut gedämmte Heizungen geeignet)
- Hybridheizungen (Ergänzung einer erneuerbar betriebenen Heizung um fossile betriebene Wärmeerzeuger oder eine Biomasseheizung)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie
- Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung)
- Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (z.B. nachhaltiges Biomethan oder grünen Wasserstoff). Dies bedarf allerdings einer verbindlichen Beratung
Ich spiele mit dem Gedanken, meine Heizung zu wechseln bzw. mein Haus zu sanieren. Wo kann ich mich beraten lassen?
Häufig bietet es sich an, eine unabhängige Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Viele Energieberatungen sind online über die gängigen Suchmaschinen zu finden.
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Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Klimaschutz
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