Stadt Wilhelmshaven

Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen

Bei Reisen ins Ausland dürfen Betäubungsmittel, die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworben wurden, in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausgeführt werden.

Erforderlich ist hierfür das Mitführen einer vom Arzt /Ärztin ausgefüllten Bescheinigung, die vom zuständigen Gesundheitsamt zu beglaubigen ist.

Voraussetzungen: Die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln wurde von einer niedergelassenen Ärztin / einem niedergelassenen Arzt ausgestellt, deren bzw. dessen Praxis in Wilhelmshaven liegt.

Erforderliche Unterlagen:
Bescheinigung für Reisen in Länder des Schengener Abkommens bzw.
Bescheinigung für Reisen in andere Länder (außerhalb des Schengener Abkommens),
Personalausweis oder Reisepass

Formulare

Gebühren

12,- Euro in bar

Rechtsgrundlagen

Schengener Durchführungsübereinkommen - Artikel 75
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:42000A0922%2802%29:DE:HTML 

Betäubungsmittelgesetz (BtMG) § 4 Abs. 1 Nr. 4
https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__4.html

Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung BtMAHV) § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
https://www.gesetze-im-internet.de/btmahv/__15.html 

Kontakt:

Tel. 0 44 21 / 16 - 15 70

Sprechzeiten:

  • Termine nach Vereinbarung

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