Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen
Bei Reisen ins Ausland dürfen Betäubungsmittel, die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworben wurden, in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausgeführt werden.
Erforderlich ist hierfür das Mitführen einer vom Arzt /Ärztin ausgefüllten Bescheinigung, die vom zuständigen Gesundheitsamt zu beglaubigen ist.
Voraussetzungen: Die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln wurde von einer niedergelassenen Ärztin / einem niedergelassenen Arzt ausgestellt, deren bzw. dessen Praxis in Wilhelmshaven liegt.
Erforderliche Unterlagen:
Bescheinigung für Reisen in Länder des Schengener Abkommens bzw.
Bescheinigung für Reisen in andere Länder (außerhalb des Schengener Abkommens),
Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Gebühren
12,- Euro in bar
Rechtsgrundlagen
Schengener Durchführungsübereinkommen - Artikel 75
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:42000A0922%2802%29:DE:HTML
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) § 4 Abs. 1 Nr. 4
https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__4.html
Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung BtMAHV) § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
https://www.gesetze-im-internet.de/btmahv/__15.html
Kontakt:
Tel. 0 44 21 / 16 - 15 70
Sprechzeiten:
- Termine nach Vereinbarung