Projekt „Inklusion Fairbindlich“
Umsetzung der Verwaltungsleistungen für junge Menschen mit Beeinträchtigungen
Das neue Projekt „Inklusion Fairbindlich“ will Kinder und Jugendliche mit (drohender) Teilhabebeeinträchtigung in der Stadt Wilhelmshaven unterstützen. Dafür werden perspektivisch die Verwaltungsleistungen aus dem Sozial- und Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven strukturell gebündelt.
Mit dem Projekt „Inklusion Fairbindlich“ bietet perspektivisch ab 01.01.2028 die Stadt Wilhelmshaven alle Eingliederungshilfeleistungen „Hilfen aus einer Hand“ als Anlaufstelle im Jugendamt an. Das Sozial- und Jugendamt hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zum Anlass genommen, dieses amtsübergreifende Projekt zu entwickeln. Schrittweise soll bis zum 31.12.2027 die Zuständigkeit für Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen mit (drohender) Beeinträchtigung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden.
Dieser umfassende amtsübergreifende Projekt wird im Schwerpunkt durch die Verfahrenslotsin gestaltet und begleitet.
Die Stadt Wilhelmshaven möchte Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen.
Was ist die Aufgabe der Verfahrenslotsin?
Die Verfahrenslotsin dient auf der Einzelfallebene als Navigator im Behördendschungel und ist auf der strukturellen Ebene die Schnittstelle zwischen dem Jugend- und Sozialamt.
Die Aufgabe besteht darin, die Leistungsberechtigten bei der Umsetzung ihrer Ansprüche auf Eingliederungshilfe unabhängig zu unterstützen und sie auf ihre Rechte hinzuweisen.
Junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe aufgrund einer (drohenden) Beeinträchtigung beantragen oder bei denen solche Ansprüche in Betracht kommen, haben Anspruch auf Unterstützung, Beratung und Begleitung durch Verfahrenslotsen.
Die Verfahrenslotsin berät zu Fragen aus allen Leistungsbereichen der Eingliederungshilfe. Erläutert die Abläufe eines Verfahrens und gibt Hilfestellung zum Beispiel bei der Antragstellung.
Auf Wunsch der jungen Menschen mit (drohender) Beeinträchtigung und deren Familien kann eine Terminbegleitung wie zum Beispiel Hilfeplangesprächen, Gesamtplan- und Teilhabeplankonferenzen, sowie Gesprächen mit anderen Beratungsstellen und Einrichtungen erfolgen. Bei Bedarf leitet die Verfahrenslotsin an andere Beratungsstellen und Ansprechpartner weiter.
Zielgruppe
- Alle jungen Menschen mit (drohender) körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bis zum 27. Lebensjahr
- Eltern
- Personensorge- und Erziehungsberechtigte
- Pflegeeltern
- Gesetzliche Vertreter
Die Beratung kann telefonisch oder persönlich durchgeführt werden. Auf Wunsch kann die Beratung auch im Haushalt der Familie oder in der Einrichtung stattfinden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:
Rechtsgrundlage(n)
Stadt Wilhelmshaven
Jugendamt
Projektleitung und Verfahrenslotsin
Mona Carolin Schober
Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 1454