Personalausweis: Ausstellung für unter 16 Jährige
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Eine Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren den Hauptwohnsitz hat.
Voraussetzungen
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig. Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich.
Es reicht aus, wenn ein Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragt und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung und seinen Personalausweis vorlegen lässt.
Der Jugendliche muss bei der Antragstellung zwecks Identifizierung anwesend sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Unklarheiten zur Namensführung) ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde erforderlich
- unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
- Sorgeerklärung bei nicht verheirateten Eltern
- bei nur einer/einem Sorgeberechtigten einen Nachweis des alleinigen Sorgerechts, z.B. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts
Weitere Hinweise zu biometrischen Passbildern finden Sie in der rechten Spalte.
Welche Gebühren fallen an?
- Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Erreichen des 16. Lebensjahres bei Abholung des Ausweises: gebührenfrei
- Antragsteller unter 24 Jahre: EUR 22,80
- Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle: EUR 13,00
- Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat: EUR 30,00
Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer bei unter 16 Jährigen: 6 Jahre
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
Die Herstellung des Personalausweises durch die Bundesdruckerei dauert ca. 2- 4 Wochen. Sollten Sie schneller ein gültiges Dokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Rechtsgrundlage
Formulare / Anträge
Vordruck Einverständniserklärung
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Der Ausweispflicht genügt, wer einen gültigen Reisepass/Kinderreisepass besitzt und diesen vorlegen kann.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
Für die Erfassung der für das Dokument notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke steht im Wartebereich des Bürgeramts ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Das Gerät kann grundsätzlich auch von Rollstuhlfahrern/innen und Kindern (allerdings beträgt die Mindestgröße 1,20 m) benutzt werden.
Die erfassten Daten werden ca. eine Woche gespeichert, so dass eine Antragstellung bis zu einer Woche nach Erfassung der Daten möglich ist.
Sollten die von Ihnen erfassten Daten dann von der Sachbearbeitung im Beantragungsverfahren abgerufen werden, sind die Kosten in Höhe von 6,00 € zusammen mit der Dokumentengebühr zu entrichten.