Stadt Wilhelmshaven

Personalausweis: Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Nach einer Namensänderung bei einer Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Personalausweis benötigt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Personalausweises persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort durch Mitarbeitende des Bürgeramtes ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Unklarheiten zur Namensführung) ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde erfolrderlich

Weitere Hinweise zu biometrischen Passbildern finden Sie in der rechten Spalte.

Welche Gebühren fallen an?

  • Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Abgabe: EUR 30,00
  • Antragsteller ab 24 Jahren Gebühr: EUR 37,00
  • Antragsteller unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche Gebühr: EUR 22,80
  • Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle Gebühr: EUR 13,00

Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer:

  • Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

 

Die Herstellung des Personalausweises durch die Bundesdruckerei dauert ca. 2- 4 Wochen. Sollten Sie schneller ein gültiges Dokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Rechtsgrundlage

Formulare / Anträge

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter (bei unter 16- Jährigen) möglich. Die Person, für die das Ausweisdokument beantragt werden soll, muss bei der Antragstellung zwecks Identifizierung anwesend sein. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

Was sollte ich noch wissen?

In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden. 

Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.

Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden. 

Öffnungszeiten:

  • montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
  • dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
  • donnerstags durchgängig bis 17 Uhr

Für die Erfassung der für das Dokument notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke steht im Wartebereich des Bürgeramts ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Das Gerät kann grundsätzlich auch von Rollstuhlfahrern/innen und Kindern (allerdings beträgt die Mindestgröße 1,20 m) benutzt werden.
Die erfassten Daten werden ca. eine Woche gespeichert, so dass eine Antragstellung bis zu einer Woche nach Erfassung der Daten möglich ist.
Sollten die von Ihnen erfassten Daten dann von der Sachbearbeitung im Beantragungsverfahren abgerufen werden, sind die Kosten in Höhe von 6,00 € zusammen mit der Dokumentengebühr zu entrichten.

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