Stadt Wilhelmshaven

Personalausweis: Ausstellung erstmalig

Die Ausstellung des 1. Personalausweises muss innerhalb von 6 Wochen, nachdem die Bürgerin/der Bürger das 16. Lebensjahr vollendet hat, erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Personalausweises persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort durch Mitarbeitende des Bürgeramtes ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Voraussetzungen

  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (sh. auch Hinweise in der rechten Spalte)
    • im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • ohne Kopfbedeckung und
    • ohne Bedeckung der Augen
  • in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Unklarheiten zur Namensführung) ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde erfolrderlich

Welche Gebühren fallen an?

  • Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle Gebühr: EUR 13,00
  • Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat Gebühr: EUR 30,00
  • bei Ausstellung für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Gebühr: EUR 22,80

Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.

Welche Fristen muss ich beachten?

nach Vollendung des 16. Lebensjahres Antragsfrist: 6 Wochen

Geltungsdauer: 
Personen ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre,
Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre"

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

 

Die Herstellung des Personalausweises durch die Bundesdruckerei dauert ca. 2- 4 Wochen. Sollten Sie schneller ein gültiges Dokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ist die Bürgerin/der Bürger jünger als 16 Jahre, sind die Bedingungen zur Ausstellung für unter 16 Jährige zu beachten.

In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Der Ausweispflicht genügt, wer einen gültigen Reisepass/Kinderreisepass besitzt und diesen vorlegen kann.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden. 

Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.

Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden. 

Öffnungszeiten:

  • montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
  • dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
  • donnerstags durchgängig bis 17 Uhr

Für die Erfassung der für das Dokument notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke steht im Wartebereich des Bürgeramts ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Das Gerät kann grundsätzlich auch von Rollstuhlfahrern/innen und Kindern (allerdings beträgt die Mindestgröße 1,20 m) benutzt werden.
Die erfassten Daten werden ca. eine Woche gespeichert, so dass eine Antragstellung bis zu einer Woche nach Erfassung der Daten möglich ist.
Sollten die von Ihnen erfassten Daten dann von der Sachbearbeitung im Beantragungsverfahren abgerufen werden, sind die Kosten in Höhe von 6,00 € zusammen mit der Dokumentengebühr zu entrichten.

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