Personalausweis: Ausstellung vorläufig
Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.
Der Verlust muss durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft gemacht werden.
Für wen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden?
Für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden (auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren).
In welche Länder kann ich mit dem vorläufigen Personalausweis reisen?
Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise in alle Länder der EU verwendbar. Von der Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis in die Türkei wird vom auswärtigen Amt abgeraten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.auswaertiges-amt.de
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Personalausweises persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort durch Mitarbeitende des Bürgeramtes ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Personalausweis (wenn noch vorhanden)
- Reisepass
- in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Unklarheiten zur Namensführung) ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde erfolrderlich
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- im Passformat (45 x 35 mm)
- im Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- ohne Kopfbedeckung und
- ohne Bedeckung der Augen
bei Verlust
- Vorlage einer Verlustanzeige
Weitere Hinweise zu biometrischen Passbildern finden Sie in der rechten Spalte.
Bei Antragstellung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- Einverständniserklärung von allen Sorgeberechtigten und ggf. bei Abwesenheit eines Sorgeberechtigten eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (soweit nicht in Wilhelmshaven ausgestellt) zwecks Abgleich der geleisteten Unterschriften
- bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils: Nachweis über alleiniges Sorgerecht (z. B. Gerichtsbeschluss) bzw. bei nichtehelich geborenen Kindern Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes
- das Kind muss bei der Antragstellung zwecks Identifizierung und ggf. Abgabe einer Unterschrift anwesend sein
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,00
Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten.
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen und Erklärungen vorliegen, wird der vorläufige Personalausweis direkt am Schalter ausgestellt und ausgehändigt.
Formulare
Vordruck Einverständniserklärung
Rechtsgrundlage
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:
- Ausweisdokumente aller Art
- Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Führungszeugnisse
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Für Anfragen zu anderen Themenbereichen nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.
Für die Erfassung der für das Dokument notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke steht im Wartebereich des Bürgeramts ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Das Gerät kann grundsätzlich auch von Rollstuhlfahrern/innen und Kindern (allerdings beträgt die Mindestgröße 1,20 m) benutzt werden.
Die erfassten Daten werden ca. eine Woche gespeichert, so dass eine Antragstellung bis zu einer Woche nach Erfassung der Daten möglich ist.
Sollten die von Ihnen erfassten Daten dann von der Sachbearbeitung im Beantragungsverfahren abgerufen werden, sind die Kosten in Höhe von 6,00 € zusammen mit der Dokumentengebühr zu entrichten.
Datenschutz-Hinweise
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen