Stadt Wilhelmshaven

Häufig gestellte Fragen

Das Personalauswahlverfahren
Von der Bewerbung bis zur Einstellung. Hier finden Sie unsere Antworten auf Ihre Fragen.

Wie kann ich mich bewerben?

Gemeinsam sparen wir Ressourcen. Daher erfolgt Ihre Bewerbung bei uns ausschließlich über das digitale Bewerbungsformular. Klicken Sie dazu bei dem jeweiligen Stellenangebot auf „Jetzt bewerben" und gelangen Sie so zum Formular. Dort finden Sie dann oberhalb des Formulars weitere Bedienungshinweise.

Per Post oder E-Mail eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Kann ich mich auf mehrere Stellenangebote gleichzeitig bewerben?

Sind Sie an mehreren Stellenangeboten interessiert, senden Sie uns bitte unbedingt auf jedes Angebot einzeln eine Bewerbung. Die Bewerbungsverfahren laufen nämlich unabhängig voneinander. Beachten Sie in jedem Fall die Qualifikationsvoraussetzungen. Falls Sie Fragen zu diesen haben, wenden Sie sich jederzeit an die im Stellenangebot angegebene Ansprechperson.

Was bedeutet Bestenauslese?

Wir treffen die Auswahl auf Grundlage der sogenannten Bestenauslese. Die im Grundgesetz verankerte Bestenauslese gewährt, dass Ihre Leistungen objektiv mit denen anderer Kandidat*innen (m/w/d) verglichen und beurteilt werden und erfolgt auf Grundlage Ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.

Noch während des laufenden Verfahrens, wird Ihre Bewerbung unter Berücksichtigung der im Stellenangebot unter „Das bringen Sie mit" genannten Kriterien gesichtet. Sollten Sie die fachliche Qualifikation nicht erfüllen, erhalten Sie noch vor Beendigung des Verfahrens eine Rückmeldung.

Warum habe ich noch keine Rückmeldung erhalten?

Die Sichtung aller Bewerbungen kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Auch die Terminfindung für Vorstellungsgespräche kann sich aufgrund der Größe der Vorstellungskommission etwas hinziehen. So kann es vorkommen, dass Sie bis zu drei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Im Team arbeiten wir jedoch unentwegt an schnellen Lösungen und bedanken uns für Ihre Geduld.

Wo finde ich meine Ansprechperson?

Ihre Ansprechperson für fachliche Fragen wird bei jedem Stellenangebot unter „Ihre Ansprechpersonen" angegeben. Diese ist in der Regel auch Ihre zukünftige Führungskraft und wird im Regelfall im Vorstellungsgespräch dabei sein.
Vom Bewerbungsverfahren bis hin zu Ihrer Einstellung sind bei der Stadt Wilhelmshaven viele Mitarbeiter*innen (m/w/d) mit unterschiedlichen Funktionen beteiligt, die Hand in Hand am Verfahren arbeiten. Daher kann es auch vorkommen, dass Gesprächspartner variieren.

Was erwartet mich im Vorstellungsgespräch?

Vorstellungsgespräche im Öffentlichen Dienst müssen zur Wahrung der Objektivität und Gleichbehandlung aller Kandidat*innen (m/w/d) einheitlich sein. Mit Hilfe eines strukturierten Auswahlgesprächs, bei dem alle Kandidat*innen (m/w/d) dieselben Informationen erhalten und dieselben Fragen gestellt bekommen, wird so eine Vergleichbarkeit der Antworten und Leistungen sichergestellt.

Damit wir Ihre Antworten auch später noch mit denen anderer Kandidat*innen (m/w/d) vergleichen können, ist die Protokollierung des Vorstellungsgesprächs sehr wichtig. Das heißt, dass Ihre Antworten noch im Laufe des Gesprächs direkt notiert werden.

Damit wir auch einen ersten Eindruck Ihrer praktischen Fähigkeiten erhalten, kann es sein, dass Sie zum Vorstellungsgespräch eine kleine Aufgabe erhalten. Diese kann beispielsweise die Vorbereitung einer Präsentation oder eines Rollenspiels sein. Keine Sorge, die Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig mit Ihrer Einladung.

Zur Wahrung der Gleichbehandlung aller Kandidat*innen (m/w/d) erhalten Sie im Vorstellungsgespräch keine Hinweise zum Ausgang des Verfahrens für Sie.

Wer ist Teil der Vorstellungskommission?

Anders als in der Privatwirtschaft besteht die Vorstellungskommission im Öffentlichen Dienst häufig aus mehreren Personen. Dieses ist den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Personalauswahlverfahren geschuldet und hat nichts mit dem Stellenwert der zu besetzenden Stelle zu tun.

Neben Ihrer fachlichen Ansprechperson (siehe Stellenangebot), sind eine Vertretung der Personalabteilung und eine Vertretung des Personalrats am Vorstellungsgespräch beteiligt. Somit setzt sich die Vorstellungskommission mindestens aus drei Personen zusammen.

Bei Bedarf wird die Gleichstellungsbeauftragte beteiligt. Die Schwerbehindertenvertretung wird ebenfalls ergänzend hinzugezogen, sofern Sie dazu die entsprechenden Angaben im Bewerbungsformular machen.

Kann ich meinen Termin verschieben?

Wir versuchen, Ihre Rückmeldungen zu Terminänderungen oder –wünschen stets zu berücksichtigen, jedoch ist die Terminfindung aufgrund der Größe der Vorstellungskommission nicht immer ganz einfach.

Sollten Sie kurzfristig verhindert sein oder es sich doch anders überlegen, sagen Sie Ihren Termin bitte in jedem Fall ab. Nutzen Sie dazu die Kontaktdaten des Einladungsschreibens oder wenden Sie sich an die Telefonzentrale der Stadt Wilhelmshaven unter der Telefonnummer (04421) 16 - 0.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht grundsätzlich Rücksicht auf Terminänderungen oder -wünsche genommen werden kann, da die Vorstellungsgespräche auch zur besseren Vergleichbarkeit möglichst nah beieinanderliegen sollten. In der Regel erfolgen Bewerbungsgespräche an ein bis drei aufeinanderfolgenden Tagen.

Wann erhalte ich eine Mitteilung nach dem Vorstellungsgespräch?

Wertet die Vorstellungskommission die Ergebnisse der Vorstellungsgespräche aus und einigt sich unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) nach dem Prinzip der Bestenauslese auf eine Person, erfolgt zunächst einmal die Dokumentation des gesamten Bewerbungs- und Entscheidungsprozesses. Dieses kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen.

Daraufhin erhält die ausgewählte Person eine Zusage und es wird die Einstellung eingeleitet. Für die Einstellung bedarf es je nach Entgeltgruppe auch die Zustimmung politischer Gremien, sodass der Prozess in solchen Fällen zusätzlich einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Die Absage der übrigen Bewerber*innen (m/w/d) erfolgt zeitnah.

Warum erfolgt die schriftliche Einstellungszusage unter Vorbehalt?

Die schriftliche Einstellungszusage erfolgt bei uns stets unter Vorbehalt der Prüfung Ihrer gesundheitlichen Eignung zur Arbeits- bzw. Dienstfähigkeit und der Prüfung Ihres Führungszeugnisses. Sollten dabei keine Einwände auftreten, steht Ihrer Einstellung bei uns nichts im Wege.

Die Ausstellung des arbeitsmedizinischen Gutachtens erfolgt bei Beschäftigten nach der medizinischen Untersuchung durch den Betriebsarzt. Bei Beamt*innen (m/w/d) erstellt der Amtsarzt das amtsärztliche Gutachten.

Bei Beamt*innen (m/w/d) wird zusätzlich die Personalakte beim aktuellen Dienstherrn angefordert. Dieses erfolgt nur in vorheriger Absprache mit Ihnen. Bedenken Sie hier bitte, dass lange Postwege den Einstellungsprozess gegebenenfalls verzögern können.

Ich habe eine Kündigungsfrist einzuhalten. Ist das ein Problem?

Uns ist klar, dass Sie an die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Arbeitsverhältnisses gebunden sind. Bitte sprechen Sie diese gern auch schon im Vorstellungsgespräch an.
Keine Angst: Eine Benachteiligung wegen besonders langer Kündigungsfrist gibt es nicht, denn diese ist im Sinne der Bestenauslese unerheblich für Ihre Einstellungschancen.

Wie funktioniert die Initiativbewerbung?

Bewerben Sie sich ganz einfach über das Onlineformular initiativ für ausgewählte Bereiche, in denen wir immer hohen Bedarf haben. Sie erhalten unmittelbar eine Eingangsbestätigung an Ihre bei uns hinterlegte E-Mailadresse.

Da Ihre Bewerbung nicht an ein bestimmtes Stellenangebot gebunden ist, werden Sie so Teil unseres allgemeinen Talentpools, aus dem Sie unser Team dann „herausfischen" kann, wenn sich eine passende Stelle für Sie ergibt.

Habe ich eine Bewerbungsfrist einzuhalten?

Die Dauerausschreibungen werden, je nach Bedarf und über monatelange Zeiträume ausgeschrieben. Eine Bewerbungsfrist gibt es hier daher nicht.

Wann kriege ich eine Rückmeldung?

Sollte Ihr Profil für die Stadt Wilhelmshaven interessant sein oder gar auf eine noch nicht ausgeschriebene Stelle passen, rufen wir Sie zu einem ersten Kennenlerngespräch an. Dabei werden unter anderem Ihre Präferenzen zu Aufgaben- und Einsatzgebieten besprochen, um den idealen Einsatzbereich für Sie bei uns zu finden. Sollten Sie die geforderten Qualifikationen nicht erfüllen, erhalten Sie lediglich eine Eingangsbestätigung über Ihre Bewerbung und werden im Weiteren nicht dem Talentpool beigefügt.

Werde ich auch für laufende Verfahren berücksichtigt?

Noch bevor wir eine Stellenausschreibung veröffentlichen, suchen wir im Talentpool nach passenden Kandidat*innen (m/w/d). Doch nicht immer gelingt es uns allen eingehenden Bewerbungen gerecht zu werden oder aber Sie befinden sich nicht mehr im Talentpool, da die Aufbewahrungsfrist Ihrer Bewerbung bereits abgelaufen ist. Bewerben Sie sich daher unbedingt, auch nach Eingang Ihrer Initiativbewerbung bei uns, auf für Sie interessante Stellenangebote.

Datenschutz
Im Online-Bewerbungsformular willigen Sie mit Ihrer Zustimmung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens ein. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nds. Datenschutzgesetz und § 88 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz.

Die im Rahmen Ihrer Bewerbung gespeicherten Daten werden 6 Monate nach Beendigung des Bewerbungsverfahren datenschutzgerecht vernichtet.

Die im Rahmen Ihrer Initiativbewerbung gespeicherten Daten werden 6 Monate nach Eingang datenschutzgerecht vernichtet.

Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen

Die Beschäftigten der Stadt Wilhelmshaven sind nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in Entgeltgruppen eingruppiert. Innerhalb der Entgeltgruppen erfolgt eine Stufenzuordnung nach Erfahrungsstufen. Im Zuge Ihrer Einstellung wird die Stufenzuordnung anhand anrechenbarer Erfahrung mit Ihnen abgestimmt. Beginnend mit der ersten Stufe werden die Erfahrungsstufen bei einer durchgehenden Tätigkeit wie folgt automatisch durchlaufen:

TVöD:
Stufe 1 (1 Jahr)
 Stufe 2 (2 Jahre)
 Stufe 3 (3 Jahre)
 Stufe 4 (4 Jahre)
 Stufe 5 (5 Jahre)
 Stufe 6

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst:
Stufe 1 (1 Jahr)
 Stufe 2 (3 Jahre)
 Stufe 3 (4 Jahre)
 Stufe 4 (4 Jahre)
 Stufe 5 (5 Jahre)
 Stufe 6

Die Vergütung der Verbeamteten richtet sich nach den Besoldungsgruppen des Niedersächsischen Besoldungsgesetztes (NBesG).

Die Entgelttabelle finden Sie unter www.öffentlicher-dienst.info .

Betriebliche Altersvorsorge

Die Stadt Wilhelmshaven finanziert für Sie eine betriebliche Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die Anmeldung zur VBL Klassik erfolgt automatisch und Bedarf nicht Ihrer Zustimmung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der VBL.

Leistungsorientierte Bezahlung

Besondere Leistungen vergütet Ihnen die Stadt Wilhelmshaven mit der Leistungsorientierte Bezahlung (LoB). Sie richtet sich an Tarifbeschäftigte, die eine über Ihre Tätigkeiten hinausgehende Leistung erbringen. Dazu vereinbaren Sie mit Ihrer Führungskraft jährlich vorab ein Ziel und erhalten nach Zielerreichung eine Einmalzahlung.

Vermögenswirksame Leistungen

Sparen lohnt sich für Sie auch bei der Stadt Wilhelmshaven, denn diese steuert etwas dazu, wenn Sie einen Teil Ihres monatlichen Nettoeinkommens zur privaten Vermögensbildung verwenden. Der Zuschuss liegt momentan bei 6,65 Euro monatlich und wird bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend gekürzt.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zur Aufstockung Ihrer Betriebsrente. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei den Anbietern VBL, Sparkassen Pensionskasse, VGH Versicherungen sowie Provinzial Pensionskasse.

Jahressonderzahlung

Die im TVöD verankerte „Jahressonderzahlung", auch bekannt als Weihnachts- oder Urlaubsgeld, wird für die Tarifbeschäftigten mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Je nach Entgeltgruppe liegt der Betrag zwischen 51 und 85 Prozent Ihres monatlichen Bruttoentgeltes.

Beamt*innen (m/w/d) erhalten die „Sonderzahlung" mit Ihren Dezemberbezügen.

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