Stadt Wilhelmshaven

Maßnahmen, Förderung

Förderung im Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren"

Die Stadt Wilhelmshaven hat 2018 ein kombiniertes Planwerk „Pflege- und Entwicklungsplan/Parkpflegewerk (PEP/PPW)" für den Rüstringer Stadtpark erstellen lassen.

Parallel wurden ein Oberflächenentwässerungskonzept sowie ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet.

Letzteres ist notwendig zur Antragstellung auf Aufnahme in die Städtebauförderung des Landes Niedersachsen - "Lebendige Zentren". Dieser Antrag wurde 2019 beim Land gestellt, die Stadt Wilhelmshaven wurde in das Programm „Lebendige Zentren" aufgenommen.

Inhalt des Förderprogramms:

  • "Lebendige Zentren" – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
  • Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und Erhalt von Stadt- und Ortskernen und sowie historischer Altstädte als attraktive und identitätsstiftende Standorte
  • Profilierung und Standortaufwertung, Förderung der Nutzungsvielfalt und Erhalt des baukulturellen Erbes
  • Sicherung der Versorgungsstruktur zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge.

Die gesamte Summe, die für den Stadtpark beantragt wurde, beträgt 12 Millionen Euro. Die Umsetzung aller Maßnahmen ist auf 10 Jahre geplant. Sie ist in zwei Prioritäten (1. Priorität für die Jahre 2020 bis 2025 und 2. Priorität für die Jahre 2027 bis 2030) aufgeteilt.

Das Untersuchungsgebiet umfasst das gartenhistorische Kulturdenkmal Stadtpark sowie den denkmalgeschützten Ehrenfriedhof der Marine.

Gefördert aus dem Programm „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

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