Straßenwärterin oder Straßenwärter
Was muss ich für Voraussetzungen mitbringen?
- Guter Hauptschulabschluss
- Körperliche Fitness, Spaß an körperlicher Arbeit
- Bereitschaft, jeden Tag draußen zu arbeiten
- Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
- Teamfähigkeit
- Führerscheintauglichkeit
Die Einstellungsvoraussetzungen werden zudem in einem mehrstufigen Auswahlverfahren getestet.
Ab wann kann ich mich bewerben?
Die Ausbildungsstellen werden in der Regel Anfang Februar des Einstellungsjahres ausgeschrieben. Die Anzeigen befinden sich in der Wilhelmshavener Zeitung und dem Umland, auf unserer Internetseite und den Online-Veröffentlichungen der Agentur für Arbeit.
Bewerbungen sind direkt nach den Ausschreibungen über unser Online-Bewerbungsverfahren möglich.
Wann beginnt die Ausbildung?
Die Ausbildung beginnt zum 1. August des Jahres.
Wo findet die Ausbildung statt?
Die theoretische Ausbildung findet an der Berufsschule in Cadenberge statt. Die praktische Ausbildung werden Sie im gesamten Stadtgebiet absolvieren. Zusätzlich finden Speziallehrgänge statt.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre.
Wie verläuft die Ausbildung?
Die Ausbildung ist in theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte gegliedert.
Unterrichtsinhalte, die im theoretischen Unterricht an der Berufsschule in Cadenberge vermittelt werden, sind das Planen von Straßen, Absichern von Arbeits- und Gefahrstellen, Verkehrsrecht, Bedienen von Maschinen und Spezialgeräten.
Im Verlauf der Ausbildung werden Sie den Führerschein der Klasse CE erlangen, den wir finanzieren. Der Führerschein ist gleichzeitig Zulassungsvoraussetzung für die Abschussprüfung, welche von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgenommen wird.
Was verdiene ich während der Ausbildung und danach?
Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung von der Stadt Wilhelmshaven. Sie ist durch Tarifverträge geregelt und beträgt zurzeit:
Im ersten Ausbildungsjahr: 1.218,26 €
Im zweiten Ausbildungsjahr: 1.268,20 €
Im dritten Ausbildungsjahr: 1.314,02 €
Nach der Ausbildung erhalten Sie ein Gehalt in Höhe von 2.683,45 € pro Monat nach der Entgeltgruppe 6, Stufe 1. Diese Angaben beziehen sich auf eine/einen kinderlose/n und unverheiratete/n Angestellte/Angestellten.
Werde ich übernommen?
Unser Bestreben ist es, Sie nach einer erfolgreich absolvierten Ausbildung und bei Vorliegen einer persönlichen Eignung zu übernehmen.
Was sind meine Aufgaben als Straßenwärterin oder Straßenwärter nach der Ausbildung?
Sie sind als Straßenwärterin oder Straßenwärter in dem Eigenbetrieb der Stadt „Technische Betriebe Wilhelmshaven" (TBW) tätig, wo Sie für den Neubau und Erneuerung von Straßen und Brücken sowie für die Errichtung von Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen zuständig sind.
Sie kontrollieren Verkehrswege auf Schäden und halten sie in Ordnung. Gleichzeitig beseitigen Sie Verschmutzungen, reparieren Fahrbahndecken, reinigen und warten Entwässerungseinrichtungen, führen den Winterdienst durch und sichern Baustellen und Unfallstellen ab.
Wo finde ich weitere Informationen?
Stadt Wilhelmshaven
Personalservice
Aus- und Fortbildung
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Sprechzeiten:
- Mo - Do: 8:30 - 12:30 Uhr
und 14:00 - 15:30 Uhr - Mo - Fr: 8:30 - 12:30 Uhr
Astrid Neumann
Tel. 04421 16-1261
Fax 04421 16-41-1261
Rathaus, 3. OG, Zi. 321 (Ostflügel)
Zuständigkeit:
- Ausbildungsleitung
- Personalentwicklung
- Fortbildung
Stefanie Futterlieb
Tel. 04421 16-1685
Fax 04421 16-41-1685
Rathaus, 3. OG, Zi. 320 (Ostflügel)
Zuständigkeit:
- Ausbildung
- Fortbildung
Lena Oltmanns
Tel. 04421 16-1043
Fax 04421 16-41-1043
Rathaus, 3. OG, Zi. 319 (Ostflügel)
Zuständigkeit:
- Ausbildung
- Praktikanten