Sonstige Gemeindesteuern (Gewerbe-, Vergnügungs-, Hundesteuer)
Gemeindesteuern sind Steuern, deren Aufkommen ausschließlich den Gemeinden zufließt. Dies sind derzeit die Gewerbesteuer, die Grundsteuer und örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Die Stadt Wilhelmshaven erhebt zusätzlich die Vergnügungs- und Hundesteuer.
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Wer ein Gewerbe aufnimmt, muss es nur anzeigen. Als Gewerbe gilt per Gesetz jede nicht sozialwidrige, selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer auf Gewinnerzielung angelegt ist. Anfang 2014 waren in Wilhelmshaven 4914 Gewerbe gemeldet. Inhaber eines Gewerbes sind verpflichtet Gewerbesteuern zu zahlen. Sie ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden in Deutschland.
Erscheinungsformen der Vergnügungssteuer sind vor allem die Besteuerung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen (Kartensteuer) und Spielautomaten (Spielgerätesteuer) sowie in jüngster Vergangenheit auch sexuelle Dienstleistungen (Prostitutionssteuer).
Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken im Gemeindegebiet besteuert. Neben dem Einnahmezweck (das Aufkommen der Hundesteuer betrug im Jahr 2002 211,6 Mio. €) verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Fachbereich Finanzen
Gewerbesteuer / sonstige Gemeindesteuern
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