Stadt Wilhelmshaven

Hundesteuer

Personen mit Wohnsitz in Wilhelmshaven, die sich einen Hund anschaffen, haben ihn binnen 14 Tagen anzumelden. Das gleiche gilt für  Personen, die mit einem Hund nach Wilhelmshaven zuziehen.

Wenn der Hund angemeldet ist, erhält er eine Hundesteuermarke.

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen enthält das Merkblatt der Stadt Wilhelmshaven für Hundebesitzer.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Finanzen
Hundesteuer

Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Rathaus
1. Etage, Zimmer 162

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr

Angelegenheiten zur Hundesteuer können grundsätzlich kontaktlos geklärt werden.

Formulare zur An-und Abmeldung und auch das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie online auf diesen Seiten. Bitte füllen Sie diese aus und senden sie unterschrieben an die o.g. Anschrift.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Formulare auszudrucken, nehmen Sie bitte per E-Mail oder Telefon Kontakt auf, damit Ihnen diese per Post zugeschickt werden können.

N.N.

Tel. 04421 16-1336

1. OG, Zi. 162 (Westflügel)

Wichtig zu wissen:

Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalterinnen/Hundehalter den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Sachkundenachweis für Hundehaltung.

Datenschutz

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