Hundesteuer
Personen mit Wohnsitz in Wilhelmshaven, die sich einen Hund anschaffen, haben ihn binnen 14 Tagen anzumelden. Das gleiche gilt für Personen, die mit einem Hund nach Wilhelmshaven zuziehen.
Wenn der Hund angemeldet ist, erhält er eine Hundesteuermarke.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen enthält das Merkblatt der Stadt Wilhelmshaven für Hundebesitzer.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Finanzen
Hundesteuer
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Rathaus1. Etage, Zimmer 162
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Angelegenheiten zur Hundesteuer können grundsätzlich kontaktlos geklärt werden.
Formulare zur An-und Abmeldung und auch das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie online auf diesen Seiten. Bitte füllen Sie diese aus und senden sie unterschrieben an die o.g. Anschrift.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Formulare auszudrucken, nehmen Sie bitte per E-Mail oder Telefon Kontakt auf, damit Ihnen diese per Post zugeschickt werden können.
N.N.
Tel. 04421 16-1336
1. OG, Zi. 162 (Westflügel)
Wichtig zu wissen:
Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalterinnen/Hundehalter den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Sachkundenachweis für Hundehaltung.