Grundabgaben
Zu den weiteren Grundabgaben gehören die Straßenreinigungs-, Niederschlagswasser- und Abfallbeseitigungsgebühren, die jeweils aufgrund von städtischen Satzungen erhoben werden.
Sie werden in der Regel in einem Verbundbescheid zusammen mit der Grundsteuer veranlagt und sind ebenfalls vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.
Es kann jedoch auch sein, dass einzelne Grundabgaben, zum Beispiel Abfallbeseitigungsgebühren, in einem separaten Bescheid veranlagt werden.
Nähere Informationen zur Abfallbeseitigung erhalten Sie auf der Internetseite des Eigenbetriebs Technische Betriebe Wilhelmshaven unter www.tbw-whv.de/technische-betriebe/abfall.
Spezielle Informationen zum gelben Sack oder der gelben Tonne erhalten Sie unter Gelber Sack - Technische Betriebe Wilhelmshaven.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Finanzen
Grundsteuer / Grundabgaben
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