Versammlungen / Demonstrationen
Eine Demonstration im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung.
In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch die Versammlungsgesetze der Länder und das Versammlungsgesetz des Bundes.
Formen und Aktionen von Demonstrationen können recht vielfältig sein: Sie reichen von Menschenketten, Kundgebungen, Schweigemärschen, Mahnwachen bis zu Protestaktionen wie Sitzstreiks oder -blockaden, von Einzelaktionen bis zu Massendemonstrationen. Sie können friedlich oder gewalttätig verlaufen. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung.
Formulare / Vordrucke
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Allgemeine Gefahrenabwehr
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
RATRiUM (ehemals Cityhaus)2. Etage
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Ansprechpartner/-in
Tel. 04421 16-3203
Fax 04421 16-41-3203