Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs ist grundsätzlich bei jeder deutschen Zulassungsstelle möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden wollen, müssen Sie Folgendes mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
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bei Verschrottung: Verwertungsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 16,50 €.
Rechtsgrundlage
Reservierung von Kennzeichen
Bei Außerbetriebsetzung eines Kfz in Wilhelmshaven mit Wilhelmshavener Kennzeichen wird für den Halter das letzte Kennzeichen für einen Zeitraum von 12 Monaten automatisch reserviert. Dies kann grundsätzlich dann auch für ein anderes Kfz genutzt werden. Ein Anspruch Dritter ergibt sich hieraus nicht.
Ausgenommen hiervon sind Kennzeichen, welche in einem anderen Zulassungsbezirk ausgestellt worden sind und nach Wilhelmshaven übernommen worden sind, nach § 16 Abs. 1 S. 6 FZV. Bei Außerbetriebsetzung außerhalb von Wilhelmshaven wird das Kennzeichen nicht automatisch reserviert.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Fahrzeug auch online außer Betrieb gesetzt werden.
Hinweise
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Abmeldung Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer
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Bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde wird elektronisch eine Mitteilung an die Kfz-Haftpflichtversicherung und an das Hauptzollamt Itzehoe übermittelt, sodass eine Abrechnung stattfinden kann.
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Letzte Fahrt mit dem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug
Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf mit seinen bisherigen, aber entwerteten Kennzeichen-schildern bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung von der Zulassungsbehörde zurückgefahren werden, wenn diese Fahrt von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Bei fehlendem Versicherungsschutz darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden.
Wenn zeitgleich ein neues Fahrzeug angemeldet und dabei das Kennzeichen übernommen wurde, benötigen Sie für das neue Kfz neue Kennzeichenschilder, wenn Sie mit dem „alten Kfz“ und den alten entwerteten Kennzeichenschildern wieder von der Zulassungsstelle zurückfahren wollen.
Die neuen Kennzeichenschilder werden mit neuen Siegelplaketten versehen und dürfen nur an dem neu zugelassenen Kfz verwendet werden.
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Verwertungsnachweis
Mit einem Verwertungsnachweis eines anerkannten Verwertungsbetriebs weisen Sie nach, dass Sie als letzter Fahrzeughalter das Kraftfahrzeug fachgerecht entsorgt haben. Der Verwertungs-nachweis ist daher bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs oder im Anschluss bei der Zulassungsbehörde vorzulegen. Hier werden die enthaltenen Angaben überprüft und an das zentrale Fahrzeugregister übermittelt. Der Verwertungsnachweis wird Ihnen wieder ausgehändigt.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
- Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
- Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
- Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.