Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV
Auf Grund des erhöhten Aufwandes kann über die Anträge auf Einzelgenehmigungen nicht sofort entschieden werden. Es wird deshalb empfohlen, die Antragsunterlagen spätestens am Vortag der beabsichtigten Zulassung einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis
- Genehmigungsbogen
- Nachweisliste (Aufstellung der Rechtsakte, denen das Fahrzeug entspricht)
Die Gebühr beträgt 39,80 € zzgl. der üblichen Zulassungsgebühren.
Bei zulassungsfreien Fahrzeugen beträgt die Gebühr ebenfalls 39,80 €. Wird zusätzlich ein eigenes Kennzeichen zugeteilt, beträgt die Gebühr 55,90 €.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
- Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
- Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
- Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.