Stadt Wilhelmshaven

Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs

Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, ist ein Kaufvertrag zu fertigen. Die Käuferin / der Käufer muss Ihnen den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sowie die Übernahme des Fahrzeuges mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.

Bei Veräußerung eines Fahrzeuges ist der Zulassungbehörde gemäß § 15 Absatz 4 FahrzeugzulassungsVO (FZV) unverzüglich die Anschrift der Erwerberin / des Erwerbers mitzuteilen. Gleichzeitig ist deren /dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil 1, als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) beizufügen, damit erlischt auch Ihre Halterhaftung.

Schicken Sie die Verkaufsmitteilung bitte per E-Mail, per Post oder per Fax an die Zulassungsstelle (Daten sh. rechte Spalte).

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:

  • Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
  • Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
  • Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

powered by webEdition CMS