Ehefähigkeitszeugnisse für die Eheschließung im Ausland
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen. Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erteilt die Auslandsvertretung des jeweiligen Staates. Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass eine Person nach deutschem Recht die Ehe mit einer genau bestimmten Person schließen kann. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Wohnorts oder des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.
Voraussetzungen:
Für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten sind grundsätzlich dieselben Dokumente wie zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 57
RATRiUM (ehemals City-Haus)2. Etage
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.