Stadt Wilhelmshaven

Anzeige und Beurkundung der Geburt eines Kindes

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Schriftliche Anzeige durch die Krankenhausverwaltung des Klinikums Wilhelmshaven.

Bei der Geburt in einer anderen Klinik oder bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme die Geburtsanzeige aus.

Mündliche Geburtsanzeige

  • Bescheinigung der Hebamme
  • grundsätzlich ist der Vater zur Anzeige verpflichtet
  • daneben kann jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, anzeigepflichtig sein
  • die Mutter, sobald sie zur Anzeige imstande ist
  • diese Anzeige ist persönlich beim zuständigen Standesamt abzugeben
  • der Anzeigende muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen

Welche Unterlagen werden für die Beurkundung der Geburt benötigt?

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung der Geburt eines Kindes die nachfolgend aufgelisteten Urkunden und Dokumente im Original:

  • Geburtsanzeige vom Krankenhaus sowie die dort ausgegebene Erklärung über die Vornamen eines Kindes
  • Bei Hausgeburten die Bescheinigung der Hebamme


Die vollständig ausgefüllte Anzeige muss immer von beiden Eltern oder ggfs. der Mutter unterschrieben sein.

Sind die Eltern miteinander verheiratet:

bei Eheschließung im Inland:

  • Heiratsurkunde/Eheurkunde (Stammbuch)
  • Personalausweis oder Reisepass

bei einer Eheschließung vor einem Konsulat im Inland:

  • Eine Heiratsurkunde mit Übersetzung von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzers
  • Personalausweis oder Reisepass

bei Eheschließung im Ausland:

  • Eine Heiratsurkunde ggfs. mit Legalisation oder Apostille ggfs. mit Übersetzung von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
  • Personalausweis oder Reisepass

Wenn die Mutter ledig, geschieden oder verwitwet ist: 

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Personalausweis oder Reisepass

Ist die Mutter verwitwet - zusätzlich:

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist oder ersatzweise die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehemannes
  • Personalausweis oder Reisepass

Ist die Mutter geschieden - zusätzlich:

das rechtskräftige Scheidungsurteil.

Bei Änderung der Vor- und Familiennamen ist zusätzlich die Vorlage einer Bescheinigung über die Namensänderung erforderlich.

Vornamen des Kindes:

Vornamen müssen das Geschlecht des Kindes zweifelsfrei erkennen lassen.

Sind Vornamen beim Standesamt beurkundet, können nachträgliche Änderungen nicht erfolgen.

Familiennamen des Kindes nach deutschem Recht

Wenn verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes einen Ehenamen führen, bekommt das Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen.

Führen verheiratete Eltern keinen Ehenamen oder wenn sie als unverheiratete Eltern gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben, entscheiden beide gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter erhalten soll.

Wenn die Mutter nicht verheiratet ist und allein das Sorgerecht für Ihr Kind hat, erhält das Kind den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.

Auskünfte zur Vaterschaftsanerkennung und zur Namensführung von Kindern, die nicht in der Ehe geboren wurden bzw. werden, erhalten sie telefonisch unter der Rufnummer 04421/16-3253 oder 16-3263.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 57

RATRiUM (ehemals City-Haus)
2. Etage

Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.

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