Kirchenaustrittserklärungen
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nur persönlich zur Niederschrift vor dem Standesbeamten des Wohnorts oder Notar erklärt werden. (Ein Vordruck kann nicht zugesandt werden!)
Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt (Kinder ab 12 Jahren müssen anwesend sein und einwilligen.)
Der Kirchenaustritt wird steuerrechtlich ab dem Folgemonat der Austrittserklärung wirksam.
Voraussetzungen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Für die Austrittserklärung sind Gebühren von 30,- € zu entrichten.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 57
RATRiUM (ehemals City-Haus)2. Etage
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.