Stadt Wilhelmshaven

Ausstellung von Personenstandsurkunden

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Beim dortigen Standesamt erhalten Sie die entsprechenden
Urkunden, auch wenn Sie hier nicht oder nicht mehr wohnen.

Arten von Urkunden

Folgende Personenstandsurkunden können beim Standesamt bestellt werden:

  • Geburtsurkunden
    • auch ohne Geschlechtsangabe
    • ohne Religionsangabe
    • ohne Angabe der Eltern
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen

Auf besonderen Wunsch bekommen Sie auch:

  • mehrsprachige  (internationale) Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde
  • Bescheinigungen über Namensänderung

Auskunft aus den Sammelakten zu den Personenstandsregistern

Voraussetzungen

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Bestellung von Urkunden ist problemlos möglich, wenn Sie selbst namentlich auf der bestellten Urkunde erscheinen.

In allen anderen Fällen ist die Vorlage einer entsprechenden Vollmacht einer berechtigten Person oder ein Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid) nötig.

Ablauf der Urkundenbestellung

Sie können die Urkunden

  • persönlich,
  • telefonisch im ServiceCenter unter der Rufnummer 04421/16 3232,
  • schriftlich per Post, E-Mail oder als Fax bestellen.


Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?

  • Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde; Abschrift aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterberegister/-buch, Internationale Urkunden: 15,- Euro
  • Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde: 7,50 Euro

Hinweis:
Urkunden zur Vorlage bei der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Pflege-, Rentenversicherung, für Zwecke der Kriegsopferversorgung sowie der Altershilfe für Landwirte sind gebührenfrei. Sie werden durch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.

  • Die Gebühren des Standesamtes können Sie bei Abholung mit EC-Karte oder Bargeld am Kassenautomaten entrichten.
  • Bei postalischer Zusendung der Urkunden werden diese zusammen mit einer Gebührenrechnung verschickt. Ein entsprechender Überweisungsvordruck liegt den Urkunden bei.

 

Benötigte Unterlagen

Beim Abholen direkt im Standesamt durch den Antragsteller

  • gültiger Personalausweises oder Reisepasses

Beim Abholen direkt im Standesamt durch eine bevollmächtigte Person

  • formlose Vollmacht
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und der bevollmächtigen Person

Beim Abholen direkt im Standesamt durch Eltern/Kinder

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Abholenden


Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Bitte beachten Sie für die Beantragung die Fortführungs- beziehungsweise Aufbewahrungsfristen der Personenstandsbücher im Standesamt:

  • 110 Jahre für Geburtenregister
  • 80 Jahre für Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister
  • 30 Jahre für Sterberegister

Nach Ablauf dieser Fristen werden die Personenstandsbücher vom Standesamt an das Stadtarchiv Wilhelmshaven abgegeben. Auskünfte dazu richten Sie also bitte an das Stadtarchiv. Familienkundliche und gewerbliche Anfragen sind dabei gebührenpflichtig. Es gilt hierfür die Gebührenordnung des Stadtarchivs.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 57

RATRiUM (ehemals City-Haus)
2. Etage

Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.

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