Ausstellung von Personenstandsurkunden
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Beim dortigen Standesamt erhalten Sie die entsprechenden
Urkunden, auch wenn Sie hier nicht oder nicht mehr wohnen.
Arten von Urkunden
Folgende Personenstandsurkunden können beim Standesamt bestellt werden:
- Geburtsurkunden
- auch ohne Geschlechtsangabe
- ohne Religionsangabe
- ohne Angabe der Eltern
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen
Auf besonderen Wunsch bekommen Sie auch:
- mehrsprachige (internationale) Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde
- Bescheinigungen über Namensänderung
Auskunft aus den Sammelakten zu den Personenstandsregistern
Voraussetzungen
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Bestellung von Urkunden ist problemlos möglich, wenn Sie selbst namentlich auf der bestellten Urkunde erscheinen.
In allen anderen Fällen ist die Vorlage einer entsprechenden Vollmacht einer berechtigten Person oder ein Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid) nötig.
Ablauf der Urkundenbestellung
Sie können die Urkunden
- persönlich,
- telefonisch im ServiceCenter unter der Rufnummer 04421/16 3232,
- schriftlich per Post, E-Mail oder als Fax bestellen.
Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?
- Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde; Abschrift aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterberegister/-buch, Internationale Urkunden: 15,- Euro
- Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde: 7,50 Euro
Hinweis:
Urkunden zur Vorlage bei der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Pflege-, Rentenversicherung, für Zwecke der Kriegsopferversorgung sowie der Altershilfe für Landwirte sind gebührenfrei. Sie werden durch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.
- Die Gebühren des Standesamtes können Sie bei Abholung mit EC-Karte oder Bargeld am Kassenautomaten entrichten.
- Bei postalischer Zusendung der Urkunden werden diese zusammen mit einer Gebührenrechnung verschickt. Ein entsprechender Überweisungsvordruck liegt den Urkunden bei.
Benötigte Unterlagen
Beim Abholen direkt im Standesamt durch den Antragsteller
- gültiger Personalausweises oder Reisepasses
Beim Abholen direkt im Standesamt durch eine bevollmächtigte Person
- formlose Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und der bevollmächtigen Person
Beim Abholen direkt im Standesamt durch Eltern/Kinder
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Abholenden
Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Bitte beachten Sie für die Beantragung die Fortführungs- beziehungsweise Aufbewahrungsfristen der Personenstandsbücher im Standesamt:
- 110 Jahre für Geburtenregister
- 80 Jahre für Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister
- 30 Jahre für Sterberegister
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Personenstandsbücher vom Standesamt an das Stadtarchiv Wilhelmshaven abgegeben. Auskünfte dazu richten Sie also bitte an das Stadtarchiv. Familienkundliche und gewerbliche Anfragen sind dabei gebührenpflichtig. Es gilt hierfür die Gebührenordnung des Stadtarchivs.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 57
RATRiUM (ehemals City-Haus)2. Etage
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.