Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall wird grundsätzlich vom Bestattugsunternehmer angezeigt.
Wichtiger Hinweis:
Angehörige müssen die Leichenschau durch einen Arzt veranlassen.
Anzeigepflichtige Personen:
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Grundsätzlich ist ein Familienangehöriger zur mündlichen Anzeige verpflichtet
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die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist oder
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jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
In der Regel wird die Anzeigepflicht durch ein Bestattungsunternehmen wahrgenommen.
Tritt der Tod in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einem Altenheim ein, muss die Anzeige durch die jeweilge Einrichtung erfolgen.
Voraussetzungen:
- Urkunde des/der Verstorbenen
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Bei nie Verheirateten:
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, ersatzweise eine Geburtsurkunde. -
Bei Verheirateten:
eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, ersatzweise eine Eheurkunde oder Stammbuch -
Bei Geschiedenen:
eine beglaubigte Abschrift aus dem Ehregister der letzten Ehe, ersatzweise ein Eheurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil. -
Bei Verwitweten:
eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe oder eine Eheurkunde und eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
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- Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
- gültiger Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden
Fristen und Termine:
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. (Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag).
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 57
RATRiUM (ehemals City-Haus)2. Etage
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.