Stadt Wilhelmshaven

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft kann anerkannt werden:

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
  • zum Kind einer verheirateten Mutter
  • in besonderen Fällen auch zu ehelichen Kindern

Wie wird die Vaterschaft anerkannt?

  • durch den Vater persönlich mit Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form
  • die Anerkennung ist vor der Geburt möglich
  • Anerkennung und Zustimmung können auch getrennt erfolgen ! ! !

Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden?

  • bei jedem Standesamt
  • bei den Jugendämtern
  • bei allen Notaren

Wann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam?

Wenn alle erforderlichen Zustimmungserklärungen vorliegen. In der Regel ist dies die Zustimmung der Mutter.

Voraussetzungen:

  • Geburtsurkunde des Anerkennenden 
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile, wenn die Mutter zur Zustimmung anwesend ist

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 57

RATRiUM (ehemals City-Haus)
2. Etage

Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.

powered by webEdition CMS