Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft kann anerkannt werden:
- zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
- zum Kind einer verheirateten Mutter
- in besonderen Fällen auch zu ehelichen Kindern
Wie wird die Vaterschaft anerkannt?
- durch den Vater persönlich mit Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form
- die Anerkennung ist vor der Geburt möglich
- Anerkennung und Zustimmung können auch getrennt erfolgen ! ! !
Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden?
- bei jedem Standesamt
- bei den Jugendämtern
- bei allen Notaren
Wann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam?
Wenn alle erforderlichen Zustimmungserklärungen vorliegen. In der Regel ist dies die Zustimmung der Mutter.
Voraussetzungen:
- Geburtsurkunde des Anerkennenden
- Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile, wenn die Mutter zur Zustimmung anwesend ist
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 57
RATRiUM (ehemals City-Haus)2. Etage
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.