Stadt Wilhelmshaven

Flächen- und Biotopschutz / Schutzgebiete

Was für Schutzgebiete und -objekte gibt es in Wilhelmshaven?

Im Bereich der Stadt Wilhelmshaven gibt es vom Einzelobjekt (z. B. Baum, Kleingewässer) bis zum großflächigen Gebiet (z. B. Waldgebiet, Grünlandareal) eine Reihe geschützter Landschaftsteile:

Anzahl der Schutzgebiete, -objekte

Schutzkategorie Flächengröße gesamt (inkl. im  Verfahren befindlicher Gebiete und Objekte)
 3 Naturschutzgebiet (NSG)  rund 681 ha
 34 Landschaftsschutzgebiet (LSG)  rund 370 ha
 8 Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) zzgl. nach Baumschutzsatzung geschützter Baumbestand  rund 50 ha
zzgl. geschützte Bäume
 9 Naturdenkmal (ND)  ---
  Gesetzlich geschützter Biotop (GGB)  ---

Des Weiteren gibt es in Wilhelmshaven Europäische Schutzgebiete, und zwar die Vogelschutzgebiete "Voslapper Groden Süd" (Melde-Nr. 2414-431, Nds.-interne Nr. V 61) und "Voslapper Groden Nord" (Melde-Nr. 2314-431, Nds.-interne Nr. V 62) sowie das FFH-(Flora-Fauna-Habitat-)Gebiet ´Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven´ (Melde-Nr. DE 2312-331, Nds.-interne Nr. 180). Diese werden nicht gesondert aufgeführt, sondern sind als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete gesichert (siehe oben).

Was ist die rechtliche Grundlage für die Ausweisung / Erfassung von Schutzgebieten und -objekten?

Die rechtliche Grundlage findet sich im vierten Kapitel des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 20 ff BNatSchG - Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft) sowie im fünften Abschnitt des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (§§ 13 a ff. NNatSchG).

Warum werden Gebiete und einzelne Naturschöpfungen unter Schutz gestellt?

Die Ausweisung von NSG, LSG, GLB und ND erfolgte bzw. erfolgt aufgrund einer aus unterschiedlichen Gründen gegebenen Schutzwürdigkeit (z. B. das Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten oder ein besonders typisches Erscheinungsbild der Landschaft). Gesetzlich geschützte Biotope (GGB) werden nicht ausgewiesen, sondern sind in einer definierten Ausprägung von sich aus unter Schutz gestellt und müssen von der Unteren Naturschutzbehörde nur erfasst und den Eigentümern mitgeteilt werden.

Welche wesentlichen Inhalte weisen Schutzverordnungen bzw. -satzungen auf?

Der Geltungsbereich und der Schutzzweck werden definiert und Verbotstatbestände werden aufgelistet, die die Schutzziele gewährleisten helfen sollen. Es wird jedoch auch auf Nutzungen und Maßnahmen hingewiesen, die von Verboten freigestellt sind. Dazu gehören vor allem Nutzungen und Maßnahmen, auf die ein Rechtsanspruch besteht bzw. zu deren Durchführung eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Naturschutz, Wald und Umweltverträglichkeit

Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Gebäude B

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Abteilungsleitung

Tel. 04421 16-2551
Fax 04421 1614-2551

Sachbearbeitung (insb. Schutzgebiete, Arten- und Biotopschutz)

Tel. 04421 16-2552
Fax 04421 1641-2552

powered by webEdition CMS