Stadt Wilhelmshaven

Bodenabbau

Unter Bodenabbau ist der Abbau von Bodenschätzen wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Torf oder Steinen zu verstehen. In Wilhelmshaven gibt es nur abbauwürdige Vorkommen von Sand (als Füllsand verwendbar). Der Barghauser See und der Ollacker See sind z. B. durch Bodenabbau entstanden.

Was ist die rechtliche Grundlage für Bodenabbauvorhaben?

Die rechtliche Grundlage findet sich im vierten Abschnitt des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (§ 8 ff. NNatSchG). Demnach ist bei einem Bodenabbau ab 30 m² die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Der Nassabbau (Bodenabbau bis unter den Grundwasserspiegel; Herstellung eines Gewässers) wird im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens geregelt.

Welche Unterlagen sind im Bodenabbauverfahren beizubringen?

Welche Unterlagen dem Genehmigungsantrag beizufügen sind, geht aus § 9 NNatSchG hervor. Es handelt sich unter anderem um eine Bestandserfassung und die Darstellung von Kompensationsmaßnahmen, die in einem ´fachgerecht ausgearbeiteten Plan´, in der Regel in einem landschaftspflegerischen Begleitplan, auszuführen sind.

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