Eingriffsregelung
Was sind "Eingriffe"; was bedeutet "Eingriffsregelung"?
Bei einem Eingriff handelt es sich um ein Vorhaben oder eine Maßnahme, die sich deutlich negativ auf Natur und Landschaft auswirkt.
Nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz ist ein Eingriff definiert als die „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“.
Die untere Naturschutzbehörde prüft in ihrem Zuständigkeitsbereich,
- ob mit einem Vorhaben oder einer Maßnahme verbundene Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen sind (Flächenzustandsbeschreibung, -bewertung, Analyse der Auswirkungen eines Vorhabens bzw. einer Planung),
- ob und welche Maßnahmen die erheblichen Beeinträchtigungen vermeiden oder zumindest vermindern können (Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen; Bsp.: Wahl des geringstmöglichen Versiegelungsgrades) und
- ob und welche Kompensationsmaßnahmen, also sich positiv auf Natur und Landschaft auswirkende Maßnahmen (z. B. Gehölzpflanzungen, Nutzungsextensivierungen), möglich sind.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden auch unter dem Begriff "Kompensationsmaßnahmen" zusammengefasst.
In bestimmten Fällen sind auch Ersatzzahlungen - ohne Kompensationsflächenzu-ordnung - möglich.
In der Regel werden mit den entsprechenden Antrags- oder Planunterlagen bereits Ausführungen zur Eingriffsregelung vorgelegt, die auf Plausibilität zu prüfen sind.
Die Kompensationsmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen werden in einem Kompensationsverzeichnis erfasst.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Anwendung der Eingriffsregelung?
Die rechtliche Grundlage findet sich im Kapitel 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 ff. BNatschG) sowie im 3. Abschnitt des Niedersächsi-schen Naturschutzgesetzes (§§ 6 ff. NNatSchG). Für die Bauleitplanung gibt es er-gänzende Vorschriften im Baugesetzbuch (§ 1 a Abs. 3 BauGB).
Was macht die Stadt, um die Umsetzung der Eingriffsregelung zu unterstützen?
Da in vielen Fällen Kompensationsmaßnahmen am Ort des Eingriffs nicht möglich oder sinnvoll sind, hat die Stadt sogenannte Kompensationsflächenpools eingerichtet. Dabei handelt sich um Freiflächen, die zum Zweck der Schaffung ökologisch hochwertiger Lebensräume entwickelt werden. Es gibt mehrere Kompensationsflächenpools, die sich sowohl im Stadtgebiet als auch außerhalb des Stadtgebietes in anderen Landkreisen der Region befinden (im Eigentum oder vertraglich gesichert).
Die Flächen werden grundsätzlich für die Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen aufgrund von Eingriffen durch städtische Vorhaben und Planungen vorgehalten. In Einzelfällen können auch externe Vorhabensträger, die über keine eigenen Flächen zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen verfügen, auf diese Flächen zugreifen, sofern eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt abgeschlossen wird. Dazu wird eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt abgeschlossen. Die Kompensationsmaßnahmen werden einer Teilfläche eines Kompensationsflächenpools zugeordnet.
Neben einer unkomplizierten Abwicklung für den Vorhabenträger ergeben sich jedoch auch für den Naturschutz deutliche Vorteile dieser Vorgehensweise:
- Die Einrichtung vieler kleiner Kompensationsflächen wird verhindert. Das ist insbesondere für Arten von Vorteil, welche einen möglichst großen, ungestörten Lebensraum benötigen (z.B. Wiesenvögel wie der Kiebitz)
- Die Pflege und Unterhaltung größerer zusammenhängender Flächen ist weitaus kostengünstiger; im Regelfall werden die Flächen sogar bewirtschaftet (extensive Grünlandnutzung).
Für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen werden Pachtverträge mit Bewirtschaftungsauflagen abgeschlossen. Gezielte Landschaftsbauarbeiten erhöhen die Strukturvielfalt und die Lebensraumqualität und tragen zur Bereicherung der Landschaft mit typischen Naturelementen (z. B. Kleingewässer, Obstbaumwiesen) bei.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Naturschutz, Wald und Umweltverträglichkeit
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