Stadt Wilhelmshaven

Umweltverträglichkeitsprüfung

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Für einzelne Projekte bestimmten Umfangs (z.B. die Errichtung einer Industrieanlage) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Es sollen dabei die möglichen Umweltauswirkungen des geplanten Projektes ermittelt und bewertet werden, damit die so gewonnenen Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit des Vorhabens einfließen können. In der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind die UVP-pflichtigen Projekte aufgeführt. Die UVP ist ein unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren.

Strategische Umweltprüfung (SUP)

Im Gegensatz zur Umweltverträglichkeitsprüfung, die für bestimmte Projekte durchzuführen ist, wird die Strategische Umweltprüfung (SUP) für Pläne und Programme durchgeführt. Solche Pläne und Programme sind z.B. bestimmte Raumordnungsplanungen oder Verkehrswegeplanungen. In der Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind die SUP-pflichtigen Pläne und Programme aufgeführt. Die SUP ist ein systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die Umweltaspekte bei strategischen Planungen und dem Entwurf von Programmen untersucht werden. Im Rahmen dessen wird ein Umweltbericht erstellt. Besteht für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans eine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, wird hierfür eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt.

Was ist die rechtliche Grundlage für die UVP?

Die rechtlichen Grundlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP) finden sich im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. im Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG). Aufgaben des Fachbereichs Umwelt- und Klimaschutz sind u.a. die Unterstützung bei der Feststellung der UVP-Pflicht und bei der Entscheidung über Inhalt, Umfang und Prüfqualität einzureichender sowie die Prüfung der vom Vorhabensträger eingereichten Unterlagen.

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Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
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