Altautos und Altautoentsorgung
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen müssen Altfahrzeuge Umwelt gerecht entsorgt werden. Das bedeutet, ein Altfahrzeug, dass verwertet werden soll, muss einer zugelassenen Annahmestelle oder Rücknahmestelle überlassen werden.
Gesetzliche Grundlage ist die Altfahrzeugverordnung. Danach sind Kraftfahrzeughersteller verpflichtet, alle nach dem 01.07.2002 zugelassenen Fahrzeuge unentgeltlich zurückzunehmen, wenn sie in den Anwendungsbereich der Altfahrzeugverordnung fallen. Seit Januar 2007 gilt diese Verpflichtung auch für Kraftfahrzeuge, die vor dem 01.07.2002 zugelassen wurden.
Ordnungswidrig abgestellte Altfahrzeuge können auf Kosten des letzten Besitzers durch die Behörde entsorgt werden, vor allem, wenn von dem Fahrzeug eine Gefahr ausgeht.
An wen muss ich mich wenden?
Für Informationen zum Umgang mit Altautos und auch Hinweise auf Verstöße wenden Sie sich an den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Immissionsschutz und Abfall
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung
Betriebsaufsicht (Immissionsschutz und Abfall)
Tel. (0 44 21) 16-25 58
Fax (0 44 21) 16 / 41 25 58
Raum 131 (EG)