Konzept zur abfallrechtlichen Überwachung nach § 47 Abs. 2 KrWG
Der Stadt Wilhelmshaven kommt als untere Abfallbehörde die Aufgabe zu gemäß § 47 Abs. 2 KrWG die Erzeuger von gefährlichen Abfällen, Anlagen und Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen zu überwachen.
Diese Überwachung findet in regelmäßigen Abständen statt. Jedoch ist nicht für alle Betriebe eine regelmäßige Überwachung notwendig, sondern es wurde vielmehr nach einer allgemeinen Risikobewertung branchenspezifisch entschieden welche Betriebe regelmäßig zu überwachen sind. Demnach sind Betriebe die sich den nachfolgenden Branchen zuordnen lassen regelmäßig zu überwachen.
Branche |
NACE-Liste |
Intervall |
Baumschulen |
01.3 |
4 Jahre |
Abbruch- und Erdbohrunternehmen |
43.1 |
8 Jahre |
Bautischler und Bauschlosserei |
43.32 |
4 Jahre |
Maler und Lackierer |
43.34 |
2 Jahre |
Tankstellen |
47.3 |
4 Jahre |
Baumärkte |
47.52 |
4 Jahre |
Labore |
71.2 |
4 Jahre |
Fotolabore |
74.2 |
4 Jahre |
Vermietung von beweglichen Sachen |
77 |
8 Jahre |
Garten- und Landschaftsbau |
81.3 |
4 Jahre |
Dienstleister die Reparaturen vornehmen |
95 |
4 Jahre |
Zusätzlich zur allgemeinen Risikoüberwachung wird für die Betriebe der obengenannten Branchen eine betriebsspezifische Risikobewertung vorgenommen. Diese erfolgt anhand verschiedener Teilbewertungen. Die einzelnen Teilbewertungen sind; „Ergebnis bisheriger Überwachung“, „Zuverlässigkeit“, „Betriebsumfang“, „Menge der gefährlichen Abfälle“ und „Teilnahme an zertifiziertem Entsorgungssystem“. Diese einzelnen Teilbewertungen können das allgemeine Intervall verkürzen oder verlängern.
Betriebe
|
Branchen- Intervall |
Bisherige Überwachung |
Zuverläs- sigkeit |
Betriebsumfang
|
Gefährliche Abfälle |
Entsorgs-system |
Gesamt-intervall |
Betrieb A |
4 Jahre |
+/- 0 |
+ 1 |
+/- 0 |
- 1 |
+ 1 |
5 Jahre |
Betrieb B |
4 Jahre |
- 1 |
+ 1 |
- 1 |
- 1 |
+/- 0 |
2 Jahre |
Betrieb C |
4 Jahre |
+/- 0 |
- 1 |
+/- 0 |
+/- 0 |
+ 1 |
4 Jahre |
Betrieb D |
4 Jahre |
+/-0 |
- 1 |
- 1 |
- 1 |
+ 1 |
2 Jahre |
Betrieb E |
4 Jahre |
- 1 |
- 1 |
+/- 0 |
- 1 |
+/- 0 |
1 Jahre |
Betrieb F |
4 Jahre |
+/- 0 |
- 1 |
+ 1 |
+/- 0 |
+/- 0 |
4 Jahre |
Wurde für einen Betrieb nach der allgemeinen Risikobewertung nicht die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überwachung festgestellt, so kann dieser danach nichtsdestotrotz durch Stichprobenkontrollen oder anlassbezogene Kontrollen zu überprüft werden.
Die Überwachung bzw. Überprüfung der Betriebe kann durch eine Dokumenten-Überwachung oder durch Betriebsbesichtigungen erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob für den Betrieb ein regelmäßiges Überwachungsintervall festgelegt wurde oder ob der Betrieb lediglich einer Stichprobenkontrolle unterzogen wird. Die Auswahl zwischen den beiden Maßnahmen liegt allein im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt Wilhelmshaven.
Für den anfallenden Verwaltungsaufwand werden kostendeckende Gebühren erhoben, die je nach Zeitaufwand zwischen 50 und 2.600 Euro betragen können.
Weitere Informationen zum Überwachungskonzept können sie dem hier hinterlegten Dokument entnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Für Informationen zum Konzept zur abfallrechtlichen Überwachung und auch Hinweise auf Verstöße wenden Sie sich an den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Immissionsschutz und Abfall
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung
Überwachung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Tel. (0 44 21) 16-25 41
Fax (0 44 21) 16 / 41 25 41
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