IED-Inspektionen Tierhaltungsanlagen
Am 07.01.2013 ist die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Sie wurde mit Datum vom 02.05.2013 in nationales Recht umgesetzt. Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, mindestens zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen.
Zu den betroffenen Industriebranchen werden auch Intensivtierhaltungen gezählt, die eine bestimmte Anlagengröße überschreiten. Für Tierhaltungsanlagen liegt die maßgebliche Anlagengröße bei
- 40.000 Geflügelplätzen,
- Mastschweineplätzen oder
- 750 Sauenplätzen.
Gemischte Bestände werden anteilig umgerechnet. Rinderställe fallen nicht unter die IE-Richtlinie.
Für die unter die IE-RL fallenden Anlagen ergeben sich zusätzliche Anforderungen im Genehmigungsverfahren, bzw. auch nach der Genehmigungserteilung: Sie unterliegen einer besonderen Überwachung. Diese Betriebe sind regelmäßig im Rahmen einer Ortsbesichtigung zu überprüfen. Die Ortsbesichtigung hat alle drei Jahre und für „PRTR-Anlagen“ (PRTR = Pollutant Release and Transfer Register - Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister) alle zwei Jahre zu erfolgen.
Das Niedersächsische Umweltministerium hat mit Erlass vom 23.10.13 festgelegt, welche Betriebe vor Ort zu überprüfen sind und wie diese Ortsbesichtigungen zu erfolgen haben. Die zuständigen Behörden haben hierzu den im Erlass abgedruckten Inspektionsbericht zu verwenden (siehe Downloads am Ende der Seite). Im Wesentlichen ist zu kontrollieren, ob die Stallgebäude (einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen wie z. B. Güllelagerstätten) so betrieben werden, wie sie genehmigt wurden. Das gilt vor allem für die Lüftungsanlagen, die Filter und die Güllelagerstätten. Von besonderer Bedeutung ist auch, ob die wasser- und abfallrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Ortsbesichtigung führt die Stadt Wilhelmshaven als zuständige Genehmigungsbehörde für Tierhaltungsanlagen durch. Die Kontrolle wird, soweit möglich, 14 Tage vorher angemeldet. Die Gebühren für die Ortsbesichtigung werden nach dem erforderlichen Zeitaufwand gemäß der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO) berechnet und sind vom Anlagenbetreiber zu tragen.
Der von der zuständigen Überwachungsbehörde anzufertigende Inspektionsbericht dokumentiert das Ergebnis der Prüfung. Sollten sich Mängel ergeben, hat die Stadt Wilhelmshaven anzuordnen, dass diese umgehend beseitigt werden. Das Inspektionsergebnis ist dem Betreiber spätestens zwei Monate nach der Ortsbesichtigung mitzuteilen und spätestens vier Monate nach der Ortsbesichtigung im Internet zu veröffentlichen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu allen Tierhaltungsanlagen im Stadtgebiet von Wilhelmshaven, die unter die IE-Richtlinie fallen. Ebenso sind die bisher veröffentlichten Ergebnisse der Vor-Ort-Besichtigungen einsehbar.
Ferner werden die Listen der Tierhaltungsanlagen im Internet auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter den Themen „Technischer Umweltschutz“, „Luftreinhaltung“, „Anlagenbezogene Luftreinhaltung“ und „Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen“ eingestellt.
Übersicht IED Tierhaltungsanlagen:
Betreiber |
Betriebsstandort |
Nr. gem. 4. Anhang 1 BImSchV |
Bezeichnung gem. Anhang 1 4. BImSchV |
Datum der Genehmigung |
Janssen, Sven | Westerhausen 9, 26388 Wilhelmshaven |
7.1.7.1 |
Anlage zur Aufzucht von Schweinen mit 2.000 Mastschweineplätzen |
09.07.2008 |
Vor-Ort-Besichtigung |
Jahr |
Ergebnis |
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2015 |
Vor-Ort-Besichtigung vom 04.03.2015 | ||
2019 | Vor-Ort-Besichtigung vom 16.05.2019 | |||
2021 |
Betreiber |
Betriebsstandort |
Nr. gem. 4. Anhang 1 BImSchV |
Bezeichnung gem. Anhang 1 4. BImSchV |
Datum der Genehmigung |
Mennen Schweinemast KG | Westerhausen 9, 26388 Wilhelmshaven |
7.1.7.1 |
Anlage zur Aufzucht von Schweinen mit 2.000 Mastschweineplätzen |
09.07.2008 |
Vor-Ort-Besichtigung |
Jahr |
Ergebnis |
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2023 |
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An wen muss ich mich wenden?
Für Informationen zu den Inspektionen wenden Sie sich an den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Immissionsschutz und Abfall
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26386 Wilhelmshaven
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Sachbearbeitung Immissionsschutz und Abfallrecht
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