Anzeigepflicht für Bestands- und Neuanlagen bei Verdunstungskühlanlagen
Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV). beinhaltet konkrete Vorgaben für einen hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.
Unter anderem gibt es eine Anzeigenpflicht für alle neuen und bestehenden Anlagen. Im Falle eines Legionellenausbruchs können die lokalen Behörden so den Austragungsort schneller und effektiver lokalisieren.
Das ist immens wichtig. Denn im Ernstfall zählt jede Sekunde. Eindämmung hat hier Vorrang vor Ursachenforschung und Haftungsfragen. Und nur wenn die Ausbruchsquellen schnell identifiziert werden, können die Betreiber zum Biozid-Einsatz aufgefordert werden.
Für Bestands- und Neuanlagen bestehen gemäß § 13 der 42. BImSchV Anzeigepflichten. Anlagenbetreiber müssen daher die von der Verordnung betroffenen Anlagen im Kataster der Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV unter https://www.kavka.bund.de registrieren. Inhalte der Anzeige sind in Anlage 4 Teil 2 der 42. BImSchV festgelegt.
Warum ist es wichtig, dass ich meine Verdunstungskühlanlage registriere?
Ziel der 42. BImSchV ist der Schutz vor der Freisetzung von Legionellen, die eine potentiell tödlich verlaufende Legionellen-Pneumonie auslösen können. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, in denen Wasser verrieselt, versprüht oder anderweitig in Kontakt mit der Luft gebracht wird, können legionellenhaltiges Aerosol in die Umwelt abgeben.
Die Legionellenkonzentration im Wasser dieser Anlagen ist deshalb regelmäßig zu überwachen. Die Anlagen sind so auszulegen, dass Verunreinigungen durch Mikroorganismen nach dem Stand der Technik vermieden werden.
Registrierung in KaVKA
- Sollten Sie eine Verdunstungskühlanlage oder andere Anlage im Anwendungsbereich der 42. BImSchV betreiben, ist diese von Ihnen kurzfristig im Internetportal KaVKA unter www.kavka.bund.de zu registrieren. Sollten Sie Niederlassungen oder Filialen mit weiteren Anlagen betreiben, so sind diese ebenfalls zu registrieren.
Bitte beachten:
Sollten Sie eine Tischkühlanlage bzw. Rückkühlanlage betreiben, deren Kühlregister gelegentlich oder regelmäßig mittels Wasserschlauch oder Sprinkler manuell befeuchtet wird, weil die Kühlleistung nicht ausreicht, fällt auch diese Anlage in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV und ist in KaVKA zu registrieren!
An wen muss ich mich wenden?
Für Informationen zum Betrieb von Verdunstungskühlanlagen wenden Sie sich an den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Immissionsschutz und Abfall
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung
Abteilungsleitung Immissionsschutz und Abfallrecht
Tel. (0 44 21) 16 - 25 54
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 54
Raum 131 (EG)
Sachbearbeitung Immissionsschutz und Abfallrecht
Tel. (0 44 21) 16-25 60
Fax (0 44 21) 16 / 41 25 60
Raum 130 (EG)