Stadt Wilhelmshaven

Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge

Die KfZ-Steuer orientiert sich zunehmend am CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen. Zur Förderung der Elektromobilität sind Elektrofahrzeuge dabei zunächst bis zum Ende des Jahres 2030 vollständig von der KfZ-Steuer befreit, wenn sie bis Ende des Jahres 2025 zugelassen werden. Die Befreiung gilt für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV). Sie gilt nicht für Hybridfahrzeuge, die über einen Verbrennungsmotor und einen Elektromotor verfügen.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Klimaschutz

André Lachmund

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26386 Wilhelmshaven

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Gebäude B
1. OG

Photovoltaik und Elektromobilität – ein starkes Team

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Hier geht's zum Solardachkataster.

Nähere Informationen:

Nähere Informationen zur Steuerbefreiung finden Sie auf der Themenseite des Zolls.

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