Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge
Die KfZ-Steuer orientiert sich zunehmend am CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen. Zur Förderung der Elektromobilität sind Elektrofahrzeuge dabei zunächst bis zum Ende des Jahres 2030 vollständig von der KfZ-Steuer befreit, wenn sie bis Ende des Jahres 2025 zugelassen werden. Die Befreiung gilt für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV). Sie gilt nicht für Hybridfahrzeuge, die über einen Verbrennungsmotor und einen Elektromotor verfügen.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Klimaschutz
André Lachmund
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 25 50
Gebäude B1. OG
Photovoltaik und Elektromobilität – ein starkes Team
Unschlagbar günstig und umweltfreundlich fahren Sie, wenn der Strom für Ihr Elektroauto aus der eigenen Solaranlage kommt. Achten Sie bei der Anschaffung einer Wallbox darauf, dass diese mit ihrer Photovoltaikanlage kommunizieren kann und ihr Elektroauto bevorzugt lädt, wenn Ihre Anlage ausreichend Strom erzeugt. Sie haben noch keine Photovoltaikanlage? Finden Sie in wenigen Schritten mit unserem Solardachkataster heraus, ob sich eine PV-Anlage auf Ihrem Hausdach lohnen würde.
Nähere Informationen:
Nähere Informationen zur Steuerbefreiung finden Sie auf der Themenseite des Zolls.