Schulverwaltung
- Nutzung von Schulräumen
- Schulen und Schulkindergärten
- Schülerbeförderung
- Schülerzahlen - Amtliche Statistik
Die Abteilung Schulen ist zuständig für das Vorhalten schulischer Angebote zur Erfüllung der Schulpflicht sowie die Einrichtung, Unterhaltung und Versorgung der Schulen mit den notwendigen Lehr- und Unterrichtsmitteln.
Im Rahmen dieser Aufgaben werden die schulischen Angebote einer ständigen Überprüfung hinsichtlich der Auslastung und Notwendigkeit im Rahmen eines Schulentwicklungsplanes unterzogen.
Neben den eigenen schulischen Angeboten werden Schüler und Schülerinnen überregional in Förderschulen und Berufsbildenden Schulen beschult, weil die Stadt Wilhelmshaven als Schulträger dafür kein schulisches Angebot vorhalten kann bzw. anderorts dieses Angebot besteht, darum ein zusätzlicher Standort in Wilhelmshaven nicht genehmigungsfähig wäre bzw. die Schülerzahl in Wilhelmshaven keine eigene Schule rechtfertigen würde.
In diesen Fällen erstattet der Schulträger Stadt Wilhelmshaven dem jeweiligen Schulträger die Sachkosten.
Gesetzlich geregelt ist die Schülerbeförderung im Nds. Schulgesetz. Danach haben Schüler und Schülerinnen einen Anspruch auf die Beförderung, wenn die Schule in einer unvertretbar langen Entfernung vom Wohnsitz liegt. Diese Entfernungsgrenzen sind durch eine Satzung geregelt. Die Erstattung der Fahrtkosten wird individuell geregelt. In besonders schwierigen Fällen wird auch eine individuelle Beförderung sichergestellt.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bildung und Sport
Abteilung Schulen
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 14 66
Fax 0 44 21 / 16 - 41 14 66
RATRiUM (ehemals City-Haus)2. Etage
Sprechzeiten:
- Montag bis Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
- Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr