Blindenhilfe
Blinden ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe zu gewähren, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. dem Landesblindengeldgesetz) erhalten. Die Blindenhilfe ist eine Leistung im Rahmen der Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz; sie ist einkommens- und vermögensabhängig. Leistungen der Pflegekasse sind zum Teil auf die Blindenhilfe anzurechnen.
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