Eingliederungshilfe für Behinderte
Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, kann vom Sozialamt Eingliederungshilfe bekommen, sofern die Hilfe nicht von einem anderen Träger gewährt wird (z.B. Krankenkassen).
Die Eingliederungshilfe umfasst viele Bereiche
- ärztliche Maßnahmen zur Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung
- Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl, Prothesen, Hörgeräte etc.)
- Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind
- Hilfe zur Ausbildung (Schule, Beruf, Arbeitsplatz)
- Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung der Wohnung (auch Kosten von Heimen u.ä.)
- Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (auch Kosten für die Begleitung).
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Soziales
Eingliederungshilfe
Gökerstraße 96
26384 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 0
Fax 0 44 21 / 16 - 17 23
Nürnberghaus
Sprechzeiten:
- Termine nach Vereinbarung