Hilfe zur Pflege
Wer wegen Krankheit oder Behinderung dauernd so hilflos ist, daß er nicht ohne Pflege bleiben kann, hat einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege.
Dazu zählen z.B.
- Erstattungen der Aufwendungen einer Pflegeperson
- Zahlung von Pflegegeld
- Heimkosten
Voraussetzung für diese Hilfe ist, dass das Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht übersteigen, und dass keine anderen Kostenträger (Pflegekassen) vorhanden sind.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Soziales
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 0
Rathaus
Sprechzeiten:
- Termine nach Vereinbarung