Stadt Wilhelmshaven

Hilfe zur Pflege

Wer wegen Krankheit oder Behinderung dauernd so hilflos ist, daß er nicht ohne Pflege bleiben kann, hat einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege.

Dazu zählen z.B.

  • Erstattungen der Aufwendungen einer Pflegeperson
  • Zahlung von Pflegegeld
  • Heimkosten

Voraussetzung für diese Hilfe ist, dass das Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht übersteigen, und dass keine anderen Kostenträger (Pflegekassen) vorhanden sind.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Soziales

Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 0

Rathaus

Sprechzeiten:

  • Termine nach Vereinbarung

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