Notwendige Lernförderung
Das Bildungs- und Teilhabepaket in Wilhelmshaven
Informationen zur Lernförderung
Für wen besteht ein Anspruch?
Schülerinnen und Schüler,
- die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
- die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- die keine Ausbildungsvergütung erhalten
- und bei denen die Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist.
Der Lernförderbedarf darf nicht auf selbst verschuldete Fehlzeiten oder Fehlverhalten zurückzuführen sein. Weitere Voraussetzung: Es gibt keine geeigneten schulischen Angebote zur Lernförderung.
Antragstellung - Welche Unterlagen sind erforderlich?
Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Das Antragsformular ist im Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven erhältlich. Das Formular kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Datenschutz-Hinweise
Für Anträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine Kopie des jeweiligen Bescheides erforderlich (Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagbescheid, Asylbewerberleistungsbescheid o. a.). Für Kinder, die eingeschult oder umgeschult werden, muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.
Beachten Sie hierzu bitte die Datenschutz-Hinweise für den Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Stadt Wilhelmshaven
Jugendamt
Bildungs- und Teilhabepaket
Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 14 60 und 16 - 15 35
Fax 0 44 21 / 16 - 41 14 60
Sprechzeiten:
- Termin nach vorheriger Vereinbarung
- Terminvereinbarung per E-Mail
Bei Leistungsbezug nach dem SGB II:
Jobcenter Wilhelmshaven
Bildungs- und Teilhabebüro
Schillerstraße 37
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 75 81 75 75
Sprechzeiten:
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 10.00 -11.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9.00 - 11.00 Uhr (Anmeldung am Servicetresen im Eingangsbereich)