Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung ist eine in § 80 SGB VIII geregelte gesetzliche Aufgabe der Kommune. Aufgaben der Jugendhilfeplanung sind es,
- den Bestand an Einrichtungen und Diensten zu erfassen,
- Bedarfe zu ermitteln und
- notwendige Vorhaben zu planen.
Dazu zählt auch die enge Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendhilfeausschuss. Ziel ist es, dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Dabei geht es auch um eine Weiterentwicklung der Jugendhilfe und um die Entwicklung von Kommunikations- und Organisationsstrukturen des Gemeinwesens, damit die vorhandenen Ressourcen vor Ort effektiv genutzt, mobilisiert und vernetzt werden können.
Beispiele für die Planungstätigkeiten der Jugendhilfeplanung sind die Konzeption der Sozialraumorientierung, die Spielraumplanung sowie die jährlichen Fortschreibungen der Kindertagesstättenbedarfsplanung. Dabei wird ein integrierter Planungsansatz einer gesamtstädtischen und sozialräumlichen Sozial- und Entwicklungsplanung verfolgt.
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