Stadt Wilhelmshaven

Wohnberechtigungsschein

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

Zuständig in Wilhelmshaven ist der Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung (Kontaktdaten sh. rechte Spalte).

Wenn Sie den Antrag und die Unterlagen persönlich abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zusätzlich zum ausgefüllten und unterschriebenen Antrag werden noch folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Ausgefüllter Vordruck „Anlage 1“ für jede weitere dem Haushalt angehörige Person
  • die vollständigen Einkommensunterlagen der vergangenen 12 Monate aller dem Haushalt angehörigen Personen (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid/-erklärung, Kindergeldbescheid, sonstige Leistungsbescheide, Unterhaltszahlungen, Rentenbescheide usw.)
  • soweit keine gesetzliche Sozialversicherungspflicht besteht, Nachweise über private oder freiwillige Kranken- und/oder Rentenversicherung
  • sollen erhöhte Werbungskosten geltend gemacht werden, letzter Steuerbescheid
  • ggf. Vermögensaufstellung nebst Nachweisen
  • sofern in naher Zukunft eine Änderung der persönlichen Verhältnisse eintritt, z. B. Wechsel des Arbeitsplatzes, Eintritt in die Rente o. Ä., einen Nachweis darüber
  • falls vorhanden, Wohnungsangebot bzw. Mietvertrag
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Immatrikulationsbescheinigung
  • ggf. Vollmacht und Ausweis des/der Vollmachtinhabers/in
  • ggf. Betreuerausweis

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 18,00 € erhoben. Sollten die Einkünfte die maßgeblichen Einkommensgrenzen nach § 3 Abs. 2 NWoFG um mehr als 20% unterschreiten, wird von der Erhebung der Verwaltungsgebühr abgesehen.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Städtebauförderung und Wohnungsbindung

Irene Brau

Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 26 15

Zimmer 6.19

Sprechzeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr,
  • Freitag 8.30 - 12.30 Uhr

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