Stadt Wilhelmshaven

Eine neue Stadthalle für Wilhelmshaven?

Schon seit einigen Jahren hat Wilhelmshaven keine betriebsfähige Stadthalle mehr. Damit künftig wieder große Veranstaltungen, Konzerte, Messen, Bälle und Events eine Heimat haben, hat die Stadt zu Beginn des Jahres 2024 im Auftrag des Rates* einen Architekturwettbewerb durchgeführt. Europaweit waren Büros aufgerufen, ihre Ideen und Entwürfe für den Neubau einer Stadthalle am Pumpwerk-Park einzureichen – und zwar gemeinsam mit ihren Entwürfen für die Erweiterung des Pumpwerks. Denn durch die räumliche Nähe zu dem etablierten Kulturzentrum, das sich weit über die Grenzen der Jadestadt hinaus einen Namen gemacht hat, könnten Synergien geschaffen werden.

* Beschlussvorlage 176/2023 und Ratsprotokoll vom 28. Juni 2023, TOP 9.3.2 auf Seite 18

 

Sie interessieren sich für den möglichen Stadthallen-Neubau am Pumpwerk-Park? Dann besuchen Sie auch die offizielle Seite der WTF: www.stadthalle-wilhelmshaven.de

Weitere Informationen zum Hintergrund

Auf den folgenden Seiten ist alles Wissenswerte rund um die bereits gestellten politschen Weichen (die sogenannte Beschlusslage) sowie die Geschichte der alten Stadthalle zu finden. Als Grundlage für die Standortentscheidung dient die Nutzungs- und Entwicklungsstudie. Diese Studie wird deswegen auch "Standortgutachten" genannt. Sie wurde von einem externen Gutachter im Auftrag der Stadt Wilhelmshaven erstellt und bewertet und vergleicht verschiedene Standorte, an denen der Neubau einer Stadthalle prinzipiell denkbar wäre.

Der Siegerentwurf

Sieger des Wettbewerbs ist das Hamburger Architekturbüro pbr. Ihre Entwürfe zeigen, wie das neue Veranstaltungszentrum aus Stadthalle und Pumpwerk aussehen könnte.

Ob das Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden soll, wird der Rat Wilhelmshavens zu gegebener Zeit entscheiden. Die Umsetzung des Neubaus soll aus der sogenannten Kohlestrukturförderung des Bundes finanziert werden, die das Projekt mit bis zu 90 Prozent fördern würde.

Informationen zum Standort Pumpwerk-Park

Download des Siegerentwurfs

Quorum beim Bürgerentscheid nicht erreicht

Auf Antrag einer Bürgerinitiative durften die Stimmberechtigten der Stadt am 1. Dezember 2024 über die Standortfrage entscheiden. Die gesetzlich geforderte Anzahl der Stimmen (§ 33 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, kurz NKomVG) wurde beim Bürgerentscheid nicht erreicht. Damit ist es nun wieder Aufgabe des Rates, sich zu der Standortfrage zu positionieren.

Weitere Informationen

powered by webEdition CMS