Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer 18 Jahre oder älter ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens drei Monate in Deutschland wohnt.
Wie werde ich über mein Wahlrecht informiert?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, kriegen Sie Post von uns: Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigungskarte. Diese informiert Sie, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält Angaben:
- zum Wahltag,
- zur Wahlzeit,
- zum Ort des Wahlraumes und
- ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
- zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
Sie können am Wahltag im genannten Wahlraum wählen. Wenn Sie stattdessen lieber per Briefwahl Ihre Stimme abgeben möchten, können Sie vorab dafür einen Wahlschein beantragen.
Bitte zeigen Sie im Wahlraum Ihre Wahlbenachrichtigung und/oder Ihren Personalausweis oder Reisepass vor, um sich auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung kann vom Wahlvorstand einbehalten werden.
Was ist, wenn ich noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Wir verschicken die Wahlbenachrichtigungen Mitte Januar 2025.
Sollten Sie bis zum 2. Februar 2025 noch keine Wahlbenachritigung haben, dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Wilhelmshaven. Sie erreichen uns telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 / 1 666 323 oder persönlich am Rathausplatz 7 in 26382 Wilhelmshaven. Wir überprüfen Ihre Wahlberechtigung und informieren Sie über weiteren Schritte.
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Ja, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag nicht mehr wiederfinden können, können Sie dennoch wählen. In diesem Fall müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Wenn Sie hingegen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnte es sein, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Fall muss Sie der Wahlvorstand am Wahlsonntag zurückweisen - sprich: Sie können nicht wählen.
Wenn Sie bis zum 2. Februar 2025 also keine Wahlbenachrichtigung erhalten, rufen Sie uns bitte unbedingt unter der kostenfreien Nummer 0800 / 1 666 323 an, damit geprüft werden kann, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und Sie somit trotzdem wählen können.
Wie viele Stimmen habe ich?
Sie haben zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.
Kann ich mit meinem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ins Wahllokal (Barrierefreiheit)?
Die Wahllokale in Wilhelmshaven sind barrierefrei zugänglich. Eine Übersicht aller Wahllokale finden Sie hier.
Ich bin verreist, krank oder pflegebedürftig, wie kann ich wählen?
Sie können per Briefwahl wählen. Weitere Informationen zu Ihren Möglichkeiten finden Sie in den Angaben zur nächten Frage.
Wie und bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?
Die Briefwahlunterlagen können Sie zwischen dem 13. Januar und dem 16. Februar 2025 online unter https://inforeg09.hannit.de/IWS/startini.do?mb=3405000 beantragen. Ab Anfang Februar schicken wir Ihnen die Unterlagen auf dem Postweg zu.
Außerdem können Sie zwischen dem 10. und dem 21. Februar 2025, 15 Uhr, persönlich im Briefwahlbüro vorbeikommen und dort die Briefwahl gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung und/oder Ihres Personalausweises oder Reisepasses beantragen - und gerne auch direkt dort ausfüllen und in die Wahlurne werfen.
Wichtig: Die roten Wahlbriefe mit den Stimmzetteln müssen zwingend bis 18 Uhr am Wahltag im Briefkasten des Wahlamtes sein müssen. Wenn Sie die Briefwahl per Post machen, beachten Sie deswegen unbedingt die Postlaufzeiten!
Wo ist das Briefwahlbüro?
Das Briefwahlbüro finden Sie vom 10. bis 21. Februar 2025 im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9 in 26382 Wilhelmshaven.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags: 8 bis 17 Uhr
- samstags: 8 bis 13 Uhr (nur am 15. Februar 2025)
Warum erhalte ich die Briefwahlunterlagen nicht sofort, nachdem ich sie beantragt habe?
Da die vorgezogene Bundestagswahl mit deutlich weniger Vorbereitungszeit durchgeführt wird als eine reguläre Wahl, ist der Zeitraum für die Briefwahl viel kürzer als gewohnt. Statt wie sonst fünf Wochen, beträgt er nur zwei. Das liegt daran, dass die Stimmzettel erst gedruck werden können, wenn alle Vorschläge der Parteien eingereicht, geprüft und bestätigt sind. Aus diesem Grund können wir die beantragten Briefwahlunterlagen erst Anfang Februar verschicken.
Was muss ich zur Briefwahl mitbringen?
Sie benötigen entweder Ihre unterschriebene Wahlbenachrichtigung oder Ihren amtlichen Lichtbildausweis.
Mein Ausweis ist abgelaufen. Kann ich trotzdem wählen?
Ja, wenn Sie ein anderes amtliches Dokument mitbringen, das Ihre Identität nachweist. Das kann zum Beispiel Ihr Führerschein sein.
Kann eine andere Person meine Briefwahlunterlagen für mich mitnehmen?
Ja, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen. Die entsprechende Vollmacht finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine bevollmächtigte Person ist während der Wahlzeit berechtigt für maximal vier Wahlberechtigte die Unterlagen in Empfang nehmen.
Wer darf mit in die Wahlkabine?
Um das Wahlgeheimnis sicherzustellen, darf sich immer nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Bei Wählerinnen und Wählern mit Behinderung ist unter Umständen eine Hilfsperson in der Kabine zulässig.
Wo kann ich mich bei weiteren Fragen informieren und melden?
Sprechen Sie uns einfach an! Sie erreichen uns persönlich im Wahlamt Wilhelmshaven, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, per E-Mail an wahlamt@wilhelmshaven.de oder telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 / 1 666 323.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundeswahlleiterin.
Rechtliche Grundlagen für die Wahl:
- Grundgesetz (GG)
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlordnung (BWO)
- Abgeordnetengesetz (AbgG)
- Parteienrecht
- Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG)
- Wahlstatistikgesetz (WStatG)
- Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV)
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abteilung Wahlen
Rathausplatz 7
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0800 / 1 666 323
Sprechzeiten:
- montags bis donnerstags
8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr - freitags 8.30 bis 12.30 Uhr