Stadt Wilhelmshaven

Kennzeichenschilder ersetzen

Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden. Die neuen Kennzeichenschilder können Sie sich bereits vorab anfertigen lassen und zur Absiegelung in der Zulassungsstelle vorlegen.

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

Hinweis:

Sollten Ihre Kennzeichenschilder dagegen gestohlen worden sein oder sie haben diese verloren, finden Sie hier die entsprechenden Informationen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

gültiger Personalausweis oder Reisepass 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (im Original)
  • bisherige Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis der bevollmächtigten jenigen Person

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für das Absiegeln liegen zwischen 3,80 € und 5,50 €, abhängig davon, ob eines oder
beide Kennzeichenschilder erneuert wird bzw. werden.

Rechtsgrundlage

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:

  • Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
  • Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
  • Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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