Stadt Wilhelmshaven

Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder

Bei einem Diebstahl der Kennzeichenschilder ist zunächst eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Bei Verlust und Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichenschildern ist daneben in jedem Fall eine Umkennzeichnung erforderlich. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge)
  • als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • gültigen Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte: formlose Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei Diebstahl: Nachweis über Anzeige bei der Polizei
  • wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde oder verlorengegangen ist, ist das zweite mitzubringen
    Die Kosten für die Umkennzeichnung belaufen sich auf 31,20 € zzgl. Kosten für Schilder und ggfs. Gebühren für neue Fahrzeugdokumente.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:

  • Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
  • Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
  • Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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