Stadt Wilhelmshaven

Ausfuhrkennzeichen

Wenn Sie ein Fahrzeug (mit eigener Antriebskraft) ins Ausland ausführen möchten, können Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich befristet. Die Befristung ist bis zu einem Jahr möglich. Die maximale Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens hängt von der von Ihnen abgeschlossenen Versicherung ab.

Ausfuhrkennzeichen bieten den Vorteil, dass die Zulassung zeitlich befristet ist, und Sie sich deshalb später nicht mehr um die Beendigung der Zulassung (Außerbetriebsetzung) in Deutschland kümmern müssen. Ausfuhrkennzeichen sind international anerkannt.

Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

"An wen muss ich mich wenden?"

Für Ausfuhrkennzeichen gelten die Zuständigkeitsregelungen nach § 75 FZV. Der Standort des Fahrzeuges ist (im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen) dabei nicht maßgeblich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters.

Ausgegeben werden Ausfuhrkennzeichen durch die Zulassungsstelle Wilhelmshaven nur an Personen oder Firmen,

  • die Ihren Hauptwohn- oder Firmensitz in der Stadt Wilhelmshaven haben oder
  • die keinen Wohn- oder Firmensitz in Deutschland haben.

    In diesem Fall sind die Personalien der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters sowie deren / dessen ausländischer Wohn- bzw. Firmensitz nachzuweisen. Außerdem muss ein(e) Empfangsbevollmächtigte(r) (natürliche Person oder Firma) mit Hauptwohn- oder Firmensitz in der Stadt Wilhelmshaven benannt werden, der / die den Halter / die Halterin des Fahrzeugs vertritt und behördliche Schreiben unverzüglich an diese(n) weiterleitet. Die empfangsbevollmächtigte Person muss ihre Verpflichtungen bestätigen.


    Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.

"Welche Unterlagen muss ich mitbringen?"

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des / der Bevollmächtigten
  • bei Benennung eines / einer Empfangsbevollmächtigten: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des / der Empfangsbevollmächtigten

  • wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll: zusätzlich Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Hauptuntersuchungsbericht ( TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)

    (muss für den gesamten Zulassungszeitraum gültig sein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
  • SEPA-Mandat für die KFZ Steuer oder Bescheinigung des Zollamtes über die gezahlte KFZ-Steuer. Bei Rückfragen zur KFZ-Steuer wenden Sie sich bitte an das Zollamt Wilhelmshaven unter 04421/4807-0

bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich

  • Kfz-Kennzeichenschilder

"Mit welchen Kosten muss ich rechnen?"

EUR 34,60 zzgl. Kennzeichenschilder und gegebenenfalls weiterer Gebühren (z.B. neue Zulassungsbescheinigung Teil II)

Rechtsgrundlagen

§§ 45, 75 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Hinweis: Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung

War das Fahrzeug bisher noch nicht in Deutschland, sondern im Ausland zugelassen, werden für das Ausfuhrkennzeichen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Schein) von der Zulassungsbehörde erstmalig ausgestellt. Dafür sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Nachweis über eine EG-Typengenehmigung (Übereinstimmungserklärung des Fahrzeugherstellers; CoC)

oder

  • eine Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers (§ 20 Abs. 3a Muster 2 d StVZO) oder die bereits vom Hersteller ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bei Fahrzeugen, für die kein Nachweis über eine Typengenehmigung besteht, (z.B. bei Einfuhr aus Nicht-EG-Staaten), ist zur Erteilung einer Einzel-Betriebserlaubnis ein Gutachten (Technische Prüfstelle) nach § 21 StVZO bzw. nach § 13 EG-FGV vorzulegen.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:

  • Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
  • Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
  • Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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